promobil Leser Dieter Feldtmann fragt, ob und was Versicherungen bei einem Ausfall des Wohnmobils als Entschädigung bezahlen. Der Bundesgerichtshof hat dies eindeutig festgelegt.
promobil Leser Dieter Feldtmann fragt, ob und was Versicherungen bei einem Ausfall des Wohnmobils als Entschädigung bezahlen. Der Bundesgerichtshof hat dies eindeutig festgelegt.
fragt promobil-Leser Dieter Feldtmann, aus 22179 Hamburg
Ob die Versicherung neben dem Ersatz eines materiellen Schadens auch eine Entschädigung für den Nutzungsausfall leisten muss, ist rechtlich eindeutig festgelegt. Eine Zahlung steht Ihnen nur dann zu, wenn das betroffene Reisemobil das einzige Fahrzeug in ihrem Besitz ist und Sie es auch für alltägliche Dinge wie zum Beispiel den Wocheneinkauf oder Fahrten zur Arbeit nutzen. Diese Rechtsauffassung ist vom Bundesgerichtshof im Jahr 2008 bestätigt worden. In Ihrem Fall könnten Sie noch auf weitere Fahrzeuge zurückgreifen, um weiterhin mobil zu bleiben. Die Versicherung ist demnach nicht verpflichtet eine Entschädigung zu leisten, zeigte sich aber wohl kulant.