Leser Thomas Erbacher aus Karlsruhe fragt: Wir haben gehört, dass man ab 1. Januar 2006 die Gasheizung während der Fahrt nicht mehr betreiben darf. Da wird es uns im Winter ganz schön kalt werden. Wie verhalten wir uns richtig?
Leser Thomas Erbacher aus Karlsruhe fragt: Wir haben gehört, dass man ab 1. Januar 2006 die Gasheizung während der Fahrt nicht mehr betreiben darf. Da wird es uns im Winter ganz schön kalt werden. Wie verhalten wir uns richtig?
Zunächst einmal Entwarnung: Für alle Mobile, die vor 2006 zugelassen wurden, gibt es einen Bestandsschutz. Es ändert sich zunächst also nichts. In Deutschland darf die Gasheizung nach wie vor auch während der Fahrt benutzt werden. Ausnahme bilden einige europäische Länder wie beispielsweise Frankreich.
Nach der EG-Richtlinie 2004/78 erhalten neu entwickelte Modelle ab Januar 2006 keine EG-Typgenehmigung mehr, wenn der Hersteller sie nicht entsprechend ausstattet. So genügen, wenn während der Fahrt nicht geheizt werden soll, zwei Warnaufkleber – einer im Gaskasten, der andere in der Nähe der Heizung –, die auf das Heizverbot hinweisen. Soll während der Fahrt geheizt werden, muss eine spezielle Vorrichtung installiert sein, die sicherstellt, dass beispielsweise bei einem Rohrleitungsbruch das ungewollte Austreten von Gas wirksam verhindert wird.
Ein bereits erhältliches Sicherheitsventil wird von Truma unter dem Namen Secumotion vertrieben. Für Modelle, die die Typgenehmigung vor 2006 erhalten haben, gilt aber vorerst die bisherige Regelung. Und zwar bis Januar 2007. Von diesem Stichtag an müssen alle neu zugelassenen Mobile mit Warnaufklebern versehen oder einem Sicherheitsventil ausgestattet sein.
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