Baujahr gegen Erstzulassung

Gebrauchtmobile: Wie lässt sich das Baujahr ermitteln?

Leserfrage zu Gebrauchtmobilen Lässt sich das Fahrzeug-Baujahr ermitteln?

promobil-Leser Günter Burkhardt möchte wissen, wo und wie das Baujahr eines Wohnmobils zweifelsfrei festgestellt werden kann. Und ob er bei Falschangabe des Händlers Preisminderung erwarten kann.

Wir haben uns vor Kurzem ein Reisemobil gekauft, das erstmals im Jahr 2014 zugelassen wurde. Auch als Baujahr hat der Händler auf Nachfrage 2014 angegeben. Da mir einmal gesagt wurde, dass das Baujahr an einem Aufdruck an der Frontscheibe abzulesen sei und der Aufdruck an unserem Fahrzeug auf ein Baujahr in 2013 schließen lässt, habe ich folgende Fragen: Wo und wie kann das Baujahr zweifelsfrei festgestellt werden? Und kann ich eine Minderung des Preises verlangen, wenn unser Reisemobil schon früher gebaut wurde, als der Händler uns zugesichert hat?

fragt promobil-Leser Günter Burkhardt


Ein Reisemobil setzt sich aus vielen Komponenten zusammen, die nicht unbedingt in dem Jahr produziert wurden, in dem auch das ganze Fahrzeug entstand. Deshalb weist ein Datum an der Frontscheibe nicht auf das Baujahr des Fahrzeugs hin. Das wird erst festgelegt, wenn Chassis und Aufbau in der Produktion zusammengefügt werden. Der Zeitpunkt lässt sich später über die Fahrzeugidentifikationsnummer beim Hersteller erfragen, die in einigen Fällen – zum Beispiel beim Fiat Ducato – ebenfalls an der Frontscheibe abzulesen ist.Sollten Sie feststellen, dass Ihr Fahrzeug früher gebaut wurde, als Ihnen mitgeteilt wurde, ist eine Preisminderung möglich.

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