„Der Fiat Ducato X 250 erfüllt auch ohne Partikelfilter die Abgasnorm Euro 4." Viele Freizeitkapitäne gingen aufgrund dieser Ansage selbstverständlich von einer Einstufung in die günstigste für Reisemobile relevante Steuerklasse aus. Doch statt wie erhofft nach Schadstoffklasse S4 wird der neue Ducato, ebenso wie Ford Transit oder Renault Master, nach S3 versteuert. Immerhin 80 Euro mehr Steuern im Jahr.
Warum ist das so? Der Grund liegt im jeweiligen Homologationsverfahren. Es gibt zwei EG-Richtlinien: Die 70/220/EWG für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die nach Euro-Abgasnorm klassifiziert, und die 2005/55/EG für Lkw und schwere Nutzfahrzeuge, die in S-Klassen einteilt. Ducato, Transit und Master, die überwiegend in der Gewichtsklasse bis 3,5 Tonnen unterwegs sind, erlangten ihre Zulassungsreife nach der Richtlinie für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Die Steuer für Reisemobile, deren Form nach dem Basismodellwechsel beschlossen wurde, orientiert sich jedoch am Klassifizierungssystem für Lkw und schwere Nutzfahrzeuge. Basisfahrzeuge, die nach der Pkw-Richtlinie homologiert wurden, werden bei der Erfassung für die Kfz-Steuer automatisch eine Schadstoffklasse heruntergestuft; beispielsweise eben von S4 nach S3. Nach 2005/55/EG typgeprüfte Fahrzeuge, wie Mercedes Sprinter oder Iveco Daily, bleiben in der günstigeren Steuer- bzw. Schadstoffklasse S4.
Ein Partikelfilter, sofern er verfügbar wäre, hätte übrigens nicht automatisch die Klassifizierung S4 zur Folge; dazu wäre ein anderes Homologationsverfahren nötig. Auch deshalb ist das Angebot an Nachrüstfiltern sehr karg. Die Mehrkosten überwiegen die steuerlichen Vorteile deutlich.