Leser Wieland Schäfer ist sich unsicher, was die Parkregelungen für Wohnmobile an Autobahnraststätten betrifft. Generell kann man sagen: Parken ist dort erlaubt, wo der Verkehr nicht gestört wird.
Leser Wieland Schäfer ist sich unsicher, was die Parkregelungen für Wohnmobile an Autobahnraststätten betrifft. Generell kann man sagen: Parken ist dort erlaubt, wo der Verkehr nicht gestört wird.
Wieland Schäfer, per E-Mail
Das Parken ist unproblematischer, als die Beschilderung glauben macht. In einigen Fällen weist das Reisemobilsymbol entsprechende Flächen aus. Fehlt dieses Symbol, gilt die Faustregel: Größere Reisemobile können auf Lkw-Plätzen stehen, kleinere auf Pkw-Plätzen. Streng genommen ist das zwar nicht erlaubt, andererseits ist das Parken von Reisemobilen an der Autobahn nicht generell verboten.
In der Praxis wird die Nutzung der Parkflächen daher dort toleriert, wo der Verkehr nicht behindert wird. Das Bundesverkehrsministerium äußert sich dazu wie folgt: "Die Durchführung der Straßenverkehrs-Ordnung ist Aufgabe der Länder. So obliegt es auch der eigenverantwortlichen Entscheidung der zuständigen Straßenverkehrsbehörden, wo und welche Verkehrszeichen anzubringen sind. Die Länder wurden vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bereits aufgefordert, Wohnmobilen das Parken entlang der Rastplätze von Autobahnen und Kraftfahrstraßen im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten zu ermöglichen."