Ratgeber
Der sichere Kaufvertrag

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Der sichere Kaufvertrag

Gekauft haben die Meiers ihr Reisemobil wegen der großen Heckgarage. Genau richtig für den kleinen Motorroller, da stimmte auch der Verkäufer zu. Doch als Herr Meier das beladene Mobil auf die Waage fuhr, stellte sich heraus, dass zwar beim Gesamtgewicht alles o.k., die zulässige Hinterachslast aber überschritten war. Eine Auflastung sei, wenn überhaupt, nur mit erheblichem finanziellen Zusatzaufwand durchzuführen, meinte die Werkstatt. Ansonsten müssten sie den Roller künftig wohl zu Hause lassen.
Klar, ein Käufer soll sich über ein Produkt informieren. Aber der Verkäufer muss über dessen Eigenschaften auch verlässlich Auskunft geben können. Hätte sich Familie Meier die Möglichkeit, den Roller gefahrlos in der Heckgarage zu transportieren, schriftlich zusichern lassen, läge mit der Überladung der Hinterachse ein eindeutiger Sachmangel vor. Bei der Durchsetzung einer Nacherfüllung hätten sie so bessere Karten. Deshalb: Fixieren Sie im Verkaufsgespräch versprochene Eigenschaften unbedingt schriftlich im Kaufvertrag. So sind Sie auf der sicheren Seite.