So sind die Besuchs-Regelungen der Bundesländer
Weihnachten mit dem Reisemobil zur Verwandtschaft?

Im Corona-Jahr 2020 ist alles anders. Doch Weihnachten im engen Familienkreis wollen trotzdem einige Reisemobilisten feiern. Die Regelungen der einzelnen Bundesländer sind unterschiedlich. Hier die Übersicht für den Besuch zum Fest der Liebe.

Stellplatz Winter
Foto: Thomas Cernak

Wie bereits im Frühjahr tun sich für Reisemobilisten auch zur Weihnachtszeit im Pandemiejahr wieder viele Fragen auf: Darf ich trotz Corona mit dem Wohnmobil meine Verwandten besuchen und dort übernachten? Sind Stell- und/oder Campingplätze geöffnet? Darf ich zum Camping ins Ausland fahren? Die Lage scheint unübersichtlich.

Generell sind Übernachtungen nur zur touristischen Zwecke landesweit bis in den Januar 2021 untersagt. Dennoch gelten an den Weihnachtsfeiertagen und – je nach Bundesland – auch an Silvester lockere Regelungen. Viele Bundesländer werten den Familienbesuch an den Feiertagen nicht als touristische Reise, teilweise sind auch Hotels sowie Stell- und Campingplätze geöffnet (Stand: 15.12).

Corona und die Wohnmobil-Branche

Laut ADAC geltene folgende Übernachtungsregelungen in den Bundesländern. Die Tabelle zeigt, in welchen Bundesländern offizielle Übernachtungsangebote von Hotels, Pensionen sowie Stell- und Campingplätzen geöffnet sind. Sie beschreibt nicht die einzelnen Regelungen zur Zusammenkunft an Weihnachten.

Weihnachten 2020: Corona-Regelungen der Bundesländer

Offizielle Übernachtungs-angebote

Unklar

Erlaubt

Nicht erlaubt

Baden-Württemberg

Verwandtenbesuche über Nacht an Weihnachtsfeiertagen zwischen 23. bis 27. Dezember erlaubt.

Bayern

Jegliche, touristischen Übernachtungen bis 10. Januar nicht erlaubt.

Berlin

Verwandtschaft darf zum Besuch übernachten.

Brandenburg

Regelungen nicht nicht final beschlossen, derzeit nur mit triftigem Grund zulässig.

Bremen

Übernachten von Verwandtschaft und engen Freunden zwischen 23. bis 27. Dezember und an Silvester erlaubt.

Hamburg

Familienbesuche vom 24. bis 26. Dezember erlaubt, touristische Übernachtungen explizit untersagt.

Hessen

Familienbesuch soll über die Festtage erlaubt sein, bisher noch keine festgesetzte Regelung.

Mecklenburg-Vorpommern

Übernachtungen auch nicht für Familien erlaubt.

Niedersachsen

Besuche von Freunden und Verwandten über die Feiertage und den Jahreswechsel sind "nicht-touristische" Übernachtung und daher erlaubt.

Nordrhein-Westfalen

Übernachtungen auch nicht für Familien erlaubt.

Rheinland-Pfalz

Regelung noch nicht entschieden.

Saarland

Regelung noch nicht entschieden.

Sachsen

Übernachtungen, auch für Familienbesuch, bis mindestens 28. Dezember verboten.

Sachsen-Anhalt

Übernachtungs-stätte sollen bis ins neue Jahr komplett geschlossen bleiben.

Schleswig-Holstein

Familienbesuch ist nicht erlaubt.

Thüringen

Regelung noch nicht entschieden.

Stand: 15.12, Infos: ADAC (ohne Gewähr)

Darf ich am Straßenrand übernachten?

Das einmalige Übernachten im Fahrzeug am Straßenrand ist in Deutschland nicht verboten. Die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist überall dort erlaubt, wo das Parken eines Wohnmobils nicht explizit untersagt ist.

Aber Vorsicht: Parken ist nicht dasselbe wie Campieren. Verzichten Sie daher auf das Aufstellen von Campingmöbeln oder das Ausfahren der Markise. Sonst wird aus der gestatteten einmaligen Übernachtung doch noch eine genehmigungspflichtige Sondernutzung. Mehr zu dem Thema lesen Sie hier.

Weihnachten 2020 im Ausland feiern

Wer Deutschland den Rücken zukehren und Weihnachten im Ausland verbringen möchte, kann auch dies tun. Die EU-Grenzen sind generell offen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten, denn einige Länder lassen Urlauberinnen und Urlauber aus Deutschland nicht einreisen oder es gelten spezielle Quarantänevorschriften.

Zudem hat das Auswärtige Amt für die meisten Länder eine Reisewarnung ausgesprochen. Dies bedeutet, dass man sich nach der Rückkehr in Quarantäne begeben muss. Einzige Ausnahme: Reiserückkehrer in Nordrhein-Westfalen müssen nicht in Quarantäne, da hier das Oberverwaltungsgericht Münster die Einreise-Quarantäne-Verordnung aufgehoben hat.

Reisebeschränkungen in Europa

Land

Einreisebeschränkung

Warnung des Auswärtigen Amtes

Belgien

Campingplätze sind nicht geöffnet.

Nicht-essentielle Reisen nach Belgien sind wieder erlaubt. 48 Stunden vor der Einreise muss elektronisch die „Passenger Locator Form“ ausgefüllt und eingereicht werden. Der Nachweis muss bei der Einreise mitgeführt werden.

Belgien stuft Deutschland als „rote Zone“ ein. UrlauberInnen müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test mit sich führen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Reisende unterliegen einer Quarantänepflicht von sieben Tagen und müssen sich am siebten Tag testen lassen.

Deutschland bewertet Belgien als Risikogebiet.

Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Dänemark

Touristische Übernachtungsmöglichkeiten sind geöffnet.

Dänemark stuft Deutschland als "orange Zone" ein. Das heißt, dass ein Nachweis eines wichtigen Grundes für die Einreise nötig ist. Touristische Reisen aus Deutschland sind nicht gestattet. Ausnahmen gelten für alle mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein (ab 14.5.). Einreisende müssen grundsätzlich einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen, der maximal 48 Stunden alt ist. Alle Einreisenden sind zu einer 10-tägigen Quarantäne verpflichtet, die frühestens vier Tage nach der Einreise durch einen weiteren, negativen PCV-Test verkürzt werden kann.

Seit dem 1. Mai 2021 fallen Test- und Quarantänepflicht für vollständig geimpfte Personen aus der EU und dem Schengenraum weg. Voraussetzung ist, dass die Herkunftsregion nicht als "rote Zone" eingestuft wurde.

Deutschland bewertet Dänemark als Risikogebiet.

Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme von Grönland und den Färöern.

Estland

Touristische Übernachtungsmöglichkeiten sind geöffnet.

Einreisen aus Deutschland ohne triftigen Grund sind nicht gestattet. Es gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht bei Einreise aus Ländern, deren Inzidenzen 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen überschreitet. Das estnische Außenministerium veröffentlicht hierzu wöchentlich eine Liste. Für Deutschland liegt dieser Wert derzeit bei 327,4. Alternativ ist die Einreise mit einem negativen PCR-Test (maximal 72 Stunden alt) möglich. Nach einem zweiten Test, der frühestens nach sieben Tagen erfolgen darf, kann man sich uneingeschränkt im Land bewegen.

Deutschland bewertet Estland als Hochinzidenzgebiet.

Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Finnland

Touristische Übernachtungsmöglichkeiten sind geöffnet.

Nicht notwendige, touristische Reisen aus Deutschland sind nicht gestattet. Bei Einreise aus triftigem Grund (Dienstreisen oder zur Rückkehr) gelten 14 Tage Quarantäne. Diese kann mit einem negativen PCR-Test bei der Einreise und einem weiteren 72 Stunden nach Einreise verkürzt werden. Es gelten Einreisebeschränkungen für Reisende aus Schengen-Ländern, deren Inzidenzen 25 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen überschreitet.

Deutschland bewertet Finnland als Risikogebiet.

Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen Region Päijät-Häme. Von Reisen in anderen Gebiete Finnlands wird abgeraten.

Frankreich

Touristische Übernachtungsmöglichkeiten sind geöffnet.

Einreise aus Deutschland sowie aus allen EU-Staaten ist uneingeschränkt möglich. Bis Ende Oktober 2021 werden die Grenzen dennoch kontrolliert. Einreisende müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der maximal 72 Stunden alt ist.

In Frankreich gilt derzeit eine landesweite und bußgeldbewerte Ausgangssperre von 19 bis 6 Uhr.

Deutschland bewertet Frankreich als Hochinzidenzgebiet.

Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich einschließlich aller französischer Überseegebiete.

Griechenland

Touristische Übernachtungsmöglichkeiten sind beschränkt geöffnet.

Einreisende aus der EU sind von der Quarantänepflicht befreit. Voraussetzung für touristische Reisen ist eine Einreise über den Luftweg oder über den Landweg via Promachonas und Nymfaia (Bulgarien). Einreisen über den Landweg via Albanien oder Nordmazedonien für touristische Zwecke ist nur für griechische Staatsbürger und Personen mit Aufenthaltstitel möglich.

Für die Einreise gilt eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“, PLF) ausfüllen. Die Einreise ist nur mit einer Negativ-PCR-Test-Bescheinigung eines anerkannten Testlabors mit schriftlicher Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer möglich, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Alternativ genügt die Vorlage der vollständigen Impfung. Dem Auswärtigen Amt liegen aktuell keine abschließenden, verlässlichen Informationen vor, ob der internationale Impfausweis als Nachweis anerkannt wird.

Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt.

Deutschland bewertet Griechenland als Risikogebiet.

Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Irland

Übernachtungen zum touristischen Zweck sind nicht gestattet.

Die Einreise ist unter folgenden Bedingungen möglich: Vorlegung eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt), mit einer Registrierung über die "Public Health Passenger Locator Form" und mit der Angabe des Ortes der 14-Tage-Quarantäne. Nach zehn Tagen kann man sich mit einem erneuten PCR-Test freitesten.

Deutschland bewertet Irland als Risikogebiet.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland mit Ausnahme der Regionen South-West, Mid-West, South-East und West wird derzeit gewarnt. Vor Reisen in diese Regionen wird abgeraten.

Island

Reisende müssen ein Einreiseformular ausfüllen und sie haben einen negativen Corona-Test (PCR) vorzulegen, der maximal 72 Stunden alt sein darf. Zudem müssen sich Einreisende nach Ankunft nochmals auf das Coronavirus testen lassen und sich dann in eine 5-Tage-Quarantäne begeben. Erst mit einem negativen Testergebnis darf die Quarantäne beendet werden. Im Falle eines positiven Tests ist eine weitergehende Isolation verpflichtend. Menschen, die nachweislich bereits mit dem Virus infiziert waren oder vollständig geimpft sind, sind von den Tests und der Quarantäne befreit.

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen wird abgeraten.

Italien

Touristische Übernachtungsmöglichkeiten sind unter strengen Hygienemaßnahmen geöffnet.

Die Einreise aus Deutschland und anderen EU-Ländern ist grundsätzlich gestattet - jedoch nur möglich mit einer Einreiseerklärung und unter Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Reisende aus Deutschland müssen noch bis mindestens zum 15. Mai nach Einreise fünf Tage in Quarantäne und nach fünf Tagen einen weiteren PCR-Test vorlegen. Die Einreise muss dem zuständigen italienischen Gesundheitsamt am Aufenthaltsort in Italien gemeldet werden.

Deutschland bewertet Italien als Risikogebiet.

Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Kroatien

Touristische Übernachtungsmöglichkeiten sind unter strengen Hygienemaßnahmen geöffnet.

Die Einreise für EU-BürgerInnen ist grundsätzlich möglich. Kroatien stuft EU-Ländern entsprechend der Europäischen Zentrums für Prävention und Kontrolle ein. Deutschland wird derzeit als "orange Zone" ausgewiesen. UrlauberInnen aus Ländern, die nicht in der grünen Kategorie sind, sind verpflichtet ein negatives PCR-Testergebnis vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der Test muss nach zehn Tagen Quarantäne wiederholt werden. Die Bescheinigung einer vollständigen Impfung befreit von der Regelung.

Kontaktdaten der Reisenden werden bei der Einreise registriert und können zur Vermeidung von Wartezeiten vorab online hinterlegt werden.

Deutschland bewertet Kroatien als Hochinzidenzgebiet.

Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Lettland

Touristische Übernachtungsmöglichkeiten sind geöffnet.

Reisende aus der EU benötigen einen dringenden Grund für die Einreise, alle nicht wesentlichen Einreisen sind verboten. Weiter besteht eine Registrierungspflicht für alle Reisenden: 48 Stunden vor Einreise muss ein elektronischer Fragebogen ausgefüllt werden. Zusätzlich sind zehn Tage Quarantäne verpflichtend und es ist ein negativer, maximal 72 Stunden alter PCR-Testbefund vorzulegen.

Deutschland bewertet Lettland als Risikogebiet.

Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Liechtenstein

Touristische Übernachtungsmöglichkeiten sind geöffnet.

Die Einreise ist aus Deutschland grundsätzlich möglich. Für Reisende aus Risikogebieten (aktuell Thüringen und Sachsen) gilt eine 10-tägige Quarantäne und man muss sich innerhalb von zwei Tagen beim Amt für Gesundheit des Fürstentums Liechtenstein melden. Die Liste der Risikoländer wird vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit regelmäßig geupdatet. Ein Negativ-Test hebt die Quarantänepflicht von Einreisenden aus Risikogebieten nicht auf.

Deutschland bewertet Liechtenstein als Risikogebiet.

Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Litauen

Touristische Übernachtungsmöglichkeiten sind geöffnet mit Einschränkungen.

Alle Reisende unterliegen einer Registrierungs-, Test- und 10-tägigen Quarantänepflicht. Die Quarantäne kann mit einem negativen Test auf sieben Tage verkürzt werden. Zudem muss ein maximal 72 Stunden alter PCR-Test oder Antigen-Test bei der Einreise vorweisbar sein. Wer bereits vollständig geimpft oder innerhalb der letzten drei Monate nachweislich an Covid-19 erkrankt ist, kann sich mit einem entsprechenden Attest von der Quarantäne befreien lassen.

Deutschland bewertet Litauen als Hochinzidenzgebiet.

Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Luxemburg

Touristische Übernachtungsmöglichkeiten sind geöffnet.

Einreise ist ohne Einschränkungen möglich. Es besteht keine Quarantänepflicht.

Deutschland bewertet Luxemburg als Risikogebiet.

Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Malta

Touristische Übernachtungsmöglichkeiten sind eingeschränkt geöffnet.

Bei der Einreise muss eine „Public Health Travel Declaration“ und eine „Passenger Locator Form“ vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und abgegeben werden. Derzeit ist die Einreise nur aus sogenannten Korridorländern möglich. Deutschland zählt dazu. Reisende müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ohne Test müssen sich Reisende in eine 14-tägige Quarantäne begeben.

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen wird abgeraten.

Monaco

Einreisende aus Deutschland müssen sich bei der Gesundheitsbehörde registrieren und es ist ein negativer PCR-Test vorzuweisen, der nicht älter als 72 Stunden alt sein darf. Es gilt eine Ausgangssperre von 19 bis 6 Uhr.

Deutschland bewertet Monaco als Risikogebiet.

Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Niederlande

Campingplätze sind geöffnet.

Ganz Deutschland gilt derzeit in den Niederlanden als Risikogebiet. Reisende müssen sich in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Alle Flugreisenden müssen beim Einchecken einen negativen PCR-Test vorweisen. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländische Inland begeben. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden alt sein. Es gibt keine Grenzkontrollen auf dem Landweg, nur stichprobenartige Kontrollen.

Deutschland bewertet die Niederlande als Hochinzidenzgebiet.

Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Norwegen

Touristische Übernachtungsmöglichkeiten sind geöffnet.

Derzeit hat Norwegen seine Grenzen geschlossen. Die Einreise ist nur für Menschen mit festem Wohnsitz in Norwegen möglich.

Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die in die Provinzen Oslo, Agder, Viken und Vestfold og Telemark. Von Reisen in alle anderen Provinzen wird abgeraten.

Österreich

Touristische Übernachtungsmöglichkeiten ab 19. Mai geöffnet.

Alle Einreisenden müssen sich vorab elektronisch registrieren.

Derzeit ist ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder maximal 48 Stunden alter Antigen-Test vorzulegen. Bislang sind 10 Tage Quarantäne nötig. Nach 5 Tagen kann man sich "freitesten".

Ab 19. Mai gelten neue Einreiseregelungen, die sich an der ECDC-Karte für Risikogebiete orienteiren. Ist eine Region grün oder orange, gilt freie Einreise ohne Tests. Bei "rot" (Stand heute Deutschland) ist eine Einreise ohne Quarantäne möglich mit Impfung, Genesungsnachweis oder negativem Test. Nur wer aus einem dunkelrot markierten Risikogebiet einreist, muss für zehn Tage in Quarantäne. Freitesten ist nach fünf Tagen auf eigene Kosten möglich.

Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist aufgrund von Kontrollen zu rechnen.

Im gesamten Land gilt derzeit eine Ausgangsbeschränkung von 20 bis 6 Uhr.

Deutschland bewertet Österreich als Risikogebiet.

Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen. Ausnahme: Gemeinde Jungholz in Tirol und des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg.

Polen

Touristische Übernachtungsmöglichkeiten sind eingeschränkt geöffnet.

Nach der Einreise über eine EU-Binnengrenze gilt grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht bei Einreise. Sie wird aufgehoben, wenn bei Einreise mit ein negativer PCR- oder Antigen-Test (beides maximal 48 Stunden alt) vorgelegt wird.

Deutschland bewertet Polen als Risikogebiet.

Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Portugal

Touristische Übernachtungsmöglichkeiten sind unter strengen Auflagen geöffnet und müssen als sogenannter “Clean and Safe”-Betrieb zertifiziert sein.

Portugal stuft die EU-Länder und den Schengenraum in unterschiedliche Risikogruppen ein. Reisenden aus Deutschland ist derzeit die touristische Einreise nicht erlaubt. Über den Luftweg ist ein negativer, maximal 72 Stunden alter PCR-Test vorzulegen. Außerdem sind Angaben zum Zielort und Reisegrund und Temperaturmessung notwendig. Übersteigt die Körpertemperatur 38°C, müssen Einreisende mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden rechnen, beispielsweise häusliche Quarantäne.

Deutschland bewertet die Azoren und Madeira als Risikogebiet.

Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Azoren und nach Madeira. Vor Reisen in den Rest des Landes wird abgeraten.

Rumänien

Touristische Übernachtungsmöglichkeiten sind geöffnet.

EU-BürgerInnen ohne Covid-19-Symptome dürfen einreisen. Sie müssen sich über ein Formular auf der Internetseite des Innenministeriums anmelden. Deutschland gilt seit dem 23. April als „gelbe Zone“, Reisende aus diesen Risikogebieten müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der maximal 72 Stunden alt ist. Eine 14-tägige Quarantäne ist verpflichtend, ab dem 10. Tag kann man sich freitesten. Ausgenommen sind bereits geimpfte Menschen und nachweislich in den letzten 90 Tagen Infizierte. Die Straßengrenzübergänge sind derzeit nur eingeschränkt geöffnet. Tagesaktuelle Infos dazu kann man bei der rumänischen Grenzpolizei abrufen.

Es gilt landesweit vorläufig bis 12. Mai 2021 der Alarmzustand. Laut Auswärtigem Amt kann es je nach Entwicklung der Infektionszahlen insbesondere für Ferienorte wieder zu Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit kommen.

Deutschland bewertet Rumänien als Risikogebiet.

Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Schweden

Touristische Übernachtungsmöglichkeiten sind geöffnet.

Bei Einreise ist ein negatives Covid-19-Testergebnis vorzulegen, das maximal 48 Stunden alt sein darf. Akzeptiert werden PCR-, LAMP- und Antigentests.

Die schwedischen Behörden fordern dringend auf unnötige Reisen zu unterlassen.

Deutschland bewertet Schweden als Hochinzidenzgebiet.

Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Schweiz

Campingplätze sind geöffnet. Übernachtungsbetriebe setzen auf das "Clean & Safe"-Labe.

Reisende aus Deutschland können uneingeschränkt einreisen. Reisende aus Risikogebieten (derzeit Thüringen und Sachsen) müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test (maximal 72 Stunden alt) vorlegen und eine 10-tägige Quarantäne einhalten. Zudem müssen sie sich bei der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die Liste der Risikogebiete wird vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit regelmäßig angepasst.

Deutschland bewertet die Schweiz als Risikogebiet.

Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Slowakei

Touristische Übernachtungsmöglichkeiten sind für alle Personen mit negativem Test geöffnet.

Reisende aus der EU müssen die Einreise online („eHranica“) anmelden und sich in 14-tägige Selbstisolation begeben. Frühestens nach acht Tagen fordert die Regierung zur Durchführung eines Corona-Tests auf. Die Quarantäne endet mit einem negativen Testergebnis oder spätestens nach 14 Tagen. Wer bei der Einreise ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen kann, das nicht älter als 72 Stunden ist, muss sich nicht in Quarantäne begeben. Vollständig geimpfte Personen oder nachweislich Covid-19-Genesene können sich direkt – ohne Quarantäne – freitesten.

Deutschland bewertet die Slowakei als Risikogebiet.

Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Slowenien

Übernachtungsbetriebe sind nur für Geschäftsreisende geöffnet.

Reisende aus Deutschland sind in Slowenien derzeit auf der „Red List“. Dies bedeutet, dass sie nach der Einreise zu zehn Tagen Quarantäne verpflichtet sind, die sich nicht verkürzen lässt. Jedoch gilt die Ausnahme, dass Menschen bei Grenzübertritt von der Quarantäne befreit sind, wenn sie einen negativen, maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorweisen können. Bereits vollständig geimpfte und genesene Personen sind von der Isolation befreit.

Deutschland bewertet Slowenien als Hochinzidenzgebiet.

Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Spanien

Touristische Übernachtunsbetriebe sind unter Auflagen geöffnet.

Alle Einreisende aus Risikogebieten, zu denen auch Deutschland gehört, müssen einen negativen PCR- oder TMA-Test vorweisen. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein. Es gibt Gesundheitskontrollen in Form von Temperaturmessung bei der Einreise. Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden ist möglich.

Aktuell herrscht Alarmzustand: Dieser erlaubt den Regionen je nach Infektionslage Schutzmaßnahen zu verhängen, beispielsweise in Form von Bewegungseinschränkungen oder nächtlichen Ausgangssperren.

Deutschland bewertet die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Asturien, Extremadura, Kantabrien, Kastilien-Léon, Kastilien-La Mancha, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, das Baskenland, die Exklaven Ceuta und Melilla sowie die Kanarischen Inseln als Risikogebiet.

Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Asturien, Extremadura, Kantabrien, Kastilien-Léon, Kastilien-La Mancha, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, dem Baskenland, in die Exklaven Ceuta und Melilla sowie auf die Kanarischen Inseln.

Es wird abgeraten nach Galicien, Valencia, Murcia sowie auf die Balearen zu reisen.

Tschechien

Übernachtungsbetriebe sind nur für Geschäftsreisende und Quarantänen geöffnet.

Länder werden seit Anfang November in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen und roten Kategorie zugerechnet. Deutschland gilt als rote Kategorie des Europäischen Ampelsystems, die Einreise ist nur mit einem triftigen Grund möglich. Ein negativer Corona-Test (PCR oder Antigen), eine 10-tägige Quarantäne sowie eine vorherige Online-Anmeldung der Reise sind notwendig. Fünf Tage nach der Einreise erfolgt ein weiterer PCR-Test.

Deutschland bewertet Tschechien als Risikogebiet.

Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Ungarn

Übernachtungsbetriebe sind nur für Geschäftsreisende geöffnet.

Die Einreise ist deutschen UrlauberInnen für touristische Aufenthalte nicht möglich. Sonderregelungen gelten u.a. für GrenzpendlerInnen, Geschäftsreisende oder dem Güterverkehr. Bei der Einreise ist ein Quarantäne-Formular auszufüllen, Reisende haben sich direkt in eine 10-tägige Selbstisolation zu begeben. Personen, die innerhalb von fünf Tagen zwei negative PCR-Tests vorlegen können, können die Quarantäne verlassen. Eine vollständige Impfung befreit nicht von der Quarantänepflicht.

Deutschland bewertet Ungarn als Risikogebiet.

Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Vereinigtes Königreich

Reisen aus touristischen Gründen nach Großbritannien und Nordirland sollen bis zum 16. Mai unterbleiben.

Es gilt ein Einreiseverbot für Länder mit Virusmutationen. Eine elektronische Anmeldung der Einreise ist erforderlich. Alle Einreisenden müssen beim Grenzübertritt einen negativen PCR-, RT-Lamp- oder Antigen-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem müssen Einreisende zwei weitere Tests buchen (einen vor oder am zweiten Tag der Einreise, einen weiteren Test am oder nach dem achten Tag der Einreise). Die Buchung muss bei der Einreise nachgewiesen werden können. Reisende nach England können sich nach fünf Tagen von der Quarantäne mit einem negativen Covid-19-Test freitesten. Der Test am 8. Tag bleibt weiterhin verpflichtend.

Deutschland bewertet Bermuda und Anguilla als Risikogebiet.

Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Britischen Überseegebiete Bermuda und Anguilla.

Von Reisen in das restliche Vereinigte Königreich wird abgeraten.

Allgemeine Infos

Für tagesaktuelle Updates lohnt sich ein Blick auf die Website des Auswärtigen Amts oder auf: reopen.europa.eu

Stand: 11.05.2021, Quellen: Auswärtiges Amt, reopen.europa.eu. Ohne Gewähr.

Was ist das richtige Vorgehen?

Auch wenn man selbst gesund ist oder sich gesund fühlt, hat aufgrund der derzeitigen Infektionslage der Schutz der Mitmenschen die höchste Priorität. Das bedeutet: Soziale Kontakte sollten auf ein Minimum reduziert werden. Überlegen Sie sich genau, mit wem Sie Weihnachten feiern möchten und ob es dieses Jahr wirklich notwendig ist. Wer zu Weihnachten vor allem auch ältere Verwandte trifft, sollte zur Vorsorge davor entsprechend in Selbstquarantäne gehen.

Die Anreise und das Übernachten an Weihnachten im eigene Reisemobil minimiert sicherlich weitere potentielle Gefahrenbegegnungen im Vergleich zu einem Aufenthalt in Hotels oder anderen Unterkünften. Um die Lage am Zielort ideal abzuschätzen, sollten Sie den gewünschten Stell- oder Campingplatz vor Ort kontaktieren und abklären, was die dortigen Corona-Vorkehrungen umfassen. Auch dem Weihnachtsfest im Ausland steht potentiell nichts im Weg.

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Ja, ist schließlich mein Haus auf Rädern, sicherer geht's kaum. Nein, wir feiern dieses Jahr allein.

Fazit

Derzeit haben einige Bundesländer noch nicht final entschieden, ob und wie sie den Besuch von nahestehenden Verwandten und/oder engen Freunden rund um Weihnachten 2020 handhaben. Deshalb ist das Credo: Abwarten. Denn auch in Bundesländern, die derzeit das Übernachten erlauben, kann es aufgrund weiter steigender Infektionszahlen zu weiteren Beschränkungen kommen. Daher ist besonders in diesem Jahr Spontanität gefragt.

Die aktuelle Ausgabe
Promobil 10 / 2023

Erscheinungsdatum 13.09.2023

172 Seiten