Das gute Gefühl, im Urlaub für alles gewappnet zu sein, hat viel mit der richtigen Vorbereitung zu tun. Dazu gehört bei einem Auslandsaufenthalt auch immer eine Reisekrankenversicherung. Passiert ein Unfall oder wird man von einer typischen Reisekrankheit wie etwa einem Magen-Darm-Infekt heimgesucht, springt die gesetzliche Versicherung je nach Reiseland oft nicht ein. Auch ein Krankenrücktransport ist ohne zusätzliche Privatversicherung nicht abgedeckt.
Reisekrankenversicherungen
Bei der Wahl einer privaten Reisekrankenversicherung kommt es zum einen auf die Aufenthaltsdauer im Ausland an. Die meisten Anbieter versichern nur einen Zeitraum von sechs bis zehn Wochen. Wer länger unterwegs ist, muss eine deutlich teurere Tagesversicherung abschließen. Zum anderen ist es ratsam, eine Versicherung zu wählen, die Krankenrücktransporte nicht nur in medizinisch notwendigen, sondern auch in medizinisch sinnvollen Fällen übernimmt.
Patienten mit chronischen Erkrankungen wie beispielsweise Diabetes sollten sich vor dem Abschluss der Versicherung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einholen, damit die Vorerkrankung in den Reisekrankenschutz integriert wird. Mit dieser Bescheinigung bestätigt der behandelnde Arzt, dass die Diabetes-Erkrankung gut eingestellt ist und gegenwärtig nicht mit einem Versicherungsfall zu rechnen ist. Darüber hinaus empfiehlt Birgit Dreyer von der Europäischen Reiseversicherung (ERV), eine zusätzliche schriftliche Bestätigung des Arztes einzuholen, dass gegen Reiseziel, Reisedauer und Art der Reise aus medizinischer Sicht keine Einwände bestehen. Kommt es während der Reise zu einem gesundheitlichen Zwischenfall, erleichtert die Unbedenklichkeitsbescheinigung dem Betroffenen die Abwicklung.
Versicherungen bei Diebstahl
Sein Hab und Gut sollte man auf Reisen ebenfalls absichern. Bei Diebstahl des ganzen Reisemobils zahlt die Kaskoversicherung für das Fahrzeug und fest installiertes Zubehör – etwa für ein fest eingebautes Navigationsgerät, für wertvolles bewegliches Inventar dagegen nicht. Die meisten Hausratversicherungen schließen im Reisemobil transportierte Gegenstände nicht ein, weshalb der Abschluss einer Inhalts- oder Campingversicherung sinnvoll sein kann. Eine Campingversicherung bietet einen Zusatzschutz – bei manchen Versicherern aber nur, wenn folgende Bedingung erfüllt wird: Das Reisemobil muss sich auf dem Stellplatz eines Campingplatzes oder im Winterlager, etwa in einer Garage, befinden. Zubehör wie Vorzelte oder Markisen sowie bewegliches Inventar wie Fernsehgeräte oder Dinge für den persönlichen Bedarf, beispielsweise Kleidung, können Camper mitversichern.
Die häufig teure Ausrüstung von Outdoor-Sportlern ist ebenfalls im Schutz inbegriffen. Eine Ausnahme bilden jedoch Fahrräder, Surfbretter und andere Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge: Diese werden standardmäßig oft nicht mitversichert. Dieter Scheffler, Geschäftsführer der Reisemobilversicherung RMV: "Bei uns kann man Fahrräder im Tarif Comfort-Schutz mitversichern, auf Wunsch auch zum Neuwert." Gerade für Besitzer von teuren E-Bikes ist das bedenkenswert. Die Fahrräder müssen am Reisemobil mit einem Sicherheitsschloss angebracht werden, die Unterbringung in der Heckgarage ist hingegen kein Muss. Der Verlust von Bargeld und Schmuck ist bei so gut wie allen Versicherungen nicht abgedeckt.
Schutzbriefe als Versicherung für Reisemobil-Urlaube
Von der Pannenhilfe bis zum Krankenrücktransport aus dem Urlaub reicht der Leistungsumfang von Schutzbriefen. Diese werden als Ergänzung zu Haftpflicht- und Kaskoversicherung von Automobilclubs und Versicherungsgesellschaften angeboten. Vor allem für Auslandsreisen ist der Schutzbrief eine sichere, vielfach bewährte Bank. Wer ein hohes oder schweres Reisemobil fährt, sollte darauf achten, dass es keine Massen- oder Längenbeschränkungen gibt. Manche Versicherungen enthalten den Schutzbrief bereits, andernfalls muss er separat dazugebucht werden. Wichtig ist auch zu wissen, dass die Schutzbrief-Leistungen oftmals zeitlich auf drei Monate begrenzt sind. Wer länger reist oder zum Beispiel in Spanien überwintert, muss das beim Abschluss beachten.