Reise-Service Maut in Österreich
In der Mautfalle

Probleme mit der Go-Box sind für Wohnmobilurlauber nichts Neues. promobil hat in einem markanten Fall bei der Asfinag nachgeforscht.

In der Mautfalle
Foto: Asfinag, Weber/pixelio, Archiv

Ein Dienstag im Mai 2010: Ehepaar Tränkler* fährt mit seinem Wohnmobil in Österreich auf der Brennerautobahn A 13 in Richtung Innsbruck. Plötzlich piepst die installierte Go-Box viermal. Den Eheleuten ist klar: Das Guthaben für die Maut ist ausgeschöpft. Das bedeutet, schnellstens eine Go-Vertriebsstelle anzusteuern und Maut nachzubezahlen. Da sie im Augenblick auf dem Weg nach Deutschland sind, wollen sie die Go-Box an der Grenze abgeben und dabei ihre Schulden begleichen.

Doch hinter dem Fernpass nach Pfronten gibt es keine Möglichkeit mehr, die Box abzugeben. Ein Anruf in Wien bringt Gewissheit: Die nächste Rückgabestelle liegt 80 Kilometer zurück. Unzumutbar, daher entschließen sich die Tränklers, über Bregenz zu fahren und dort ihr Glück zu versuchen. Sie schaffen es innerhalb der vorgegebenen Fünf-Stunden-Frist - in dieser Zeit muss nachgezahlt werden - bis nach Hörbranz bei Bregenz zu einer Go-Vertriebsstelle.

Am Schalter geben sie die Box zurück und weisen den Sachbearbeiter darauf hin, dass sie viermal gepiepst hat und die restliche Maut noch zu begleichen sei. Die Überraschung: Laut Sachbearbeiter ist nichts nachzuzahlen und noch ein Guthaben von acht Cent auf der Go-Box. Per Quittung wird Tränklers das Guthaben bestätigt und einige Zeit später auf ihr Konto überwiesen.

Fünf Wochen später fallen sie aus allen Wolken: Ein Schreiben der Asfinag - diese Gesellschaft treibt in Österreich die Maut ein - mit einer Zahlungsaufforderung für eine Ersatzmaut in Höhe von 220 Euro flattert ins Haus. Wie kann das sein? Die Go-Box ordnungsgemäß abgegeben, Restguthaben erhalten und vom Sachbearbeiter die ausdrückliche Auskunft bekommen, dass kein Betrag offen sei und trotzdem jetzt eine Ersatzmaut entrichten?

Tränklers bezahlen zunächst einmal nicht und bitten per E-Mail um eine Überprüfung ihres Falls. Doch wochenlang geschieht erst einmal nichts. Erst nach einer weiteren Anfrage erhalten sie ein Schreiben der Asfinag mit einer allgemein gehaltenen Aufklärung über die Funktionsweise der Go-Box. Die Frist für eine rechtzeitige Zahlung der Ersatzmaut ist zu diesem Zeitpunkt bereits verstrichen. Auf die Einwände der beiden Wohnmobilurlauber geht das Schreiben der Asfinag leider nicht ein.

Daraufhin wendet sich das Ehepaar Tränkler nochmals an die zuständige Behörde und schildert detailliert die bisherigen Vorgänge. Zwei Wochen später erhalten die beiden kommentarlos eine buchhalterische Gutschrift über 220 Euro. Der leidige Fall scheint damit geklärt zu sein.

Doch weit gefehlt: Drei Wochen später werden die Tränklers aufgefordert, die Identität des Fahrzeuglenkers ihres Wohnmobils offenzulegen. Ein weiterer Brief mit Bitte um Aufklärung wird nicht beantwortet. Bald darauf erhalten sie eine Strafverfügung über 300 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen. Um eine weitere Erhöhung des Strafmaßes zu vermeiden, überweisen die Tränklers unter Vorbehalt die 300 Euro, legen aber gleichzeitig Widerspruch ein. Bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe haben sie darauf keine Antwort bekommen.

Nun schaltet sich promobil ein und fordert eine Stellungnahme der Asfinag an. Sie fällt ausführlich aus. Von Interesse ist vor allem die Frage, was die Tränklers falsch gemacht haben und womit sich die Strafverfügung rechtfertigt. Laut Asfinag war der erste Fehler der Tränklers, dass sie, nachdem die Go-Box viermal gepiepst hatte, nicht umgehend zur nächsten Go-Vertriebsstelle gefahren sind.

Dies hätte innerhalb einer Frist von fünf Stunden und innerhalb von 100 Kilometern passieren müssen. Der zeitliche Rahmen wurde zwar eingehalten, die 100 Kilometer aber überschritten. Aus diesem Grund konnte die Maut nicht mehr nachgezahlt werden. Warum der Sachbearbeiter bei Rückgabe der Go-Box behauptet hatte, dass kein Betrag nachzuzahlen sei, bleibt rätselhaft.

Selbst wenn zu dem Zeitpunkt die Frist zur Nachzahlzung schon verstrichen war, hätten die Urlauber informiert werden müssen, dass die Maut nicht abgebucht wurde und eine Strafmaut fällig sei. Der zweite Fehler war laut Asfinag: Die Tränklers bezahlten die Strafmaut nicht fristgerecht. Dadurch kam der Fall zur Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, die Strafverfügung war damit nicht mehr zu vermeiden.

Probleme mit Asfinag kein Einzelfall

Zahlreiche Gerüchte über Probleme mit der Maut in Österreich kursieren. So schreibt ein Urlauber, er sei mit seinem Wohnmobil - zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen - auf einer österreichischen Autobahn unterwegs gewesen und habe ordnungsgemäß eine Vignette angebracht gehabt. Bei einer Verkehrskontrolle wurde das Fahrzeug gewogen und ein Gewicht knapp über 3,5 Tonnen festgestellt. Das habe zur Folge gehabt, dass nicht nur eine Strafe wegen Überladung verhängt wurde, sondern auch wegen Mautprellerei, da der Fahrer keine Go-Box installiert hatte.

Bemisst sich die Maut am zulässigen oder dem tatsächlichen Gesamtgewicht? Dazu die Asfinag: Ausschlaggebend für Vignetten- oder Go-Box-Pflicht ist das in der Zulassungsbescheinigung eingetragene zulässige Gesamtgewicht.

Ohne Vignette oder Go-Box auf österreichischen Landstraßen korrekt unterwegs war ein anderer Wohnmobilist. Wegen einer Straßensperrung wurde er auf eine Autobahn umgeleitet. Ein anderer Weg war nicht ausgeschildert und ohne Ortskenntnis auch nicht zu erkennen. Umdrehen sei ebenfalls nicht möglich gewesen. Kurz nach dem Auffahren auf die Autobahn geriet er in eine Mautkontrolle, wo er wegen der fehlenden Vignette zu einer Strafmaut verdonnert wurde. Der Fahrer hatte den Eindruck, dass die ganze Situation eigens dazu arrangiert worden sei, um Strafmaut zu kassieren. Zu diesem Fall wollte die Asfinag nicht Stellung nehmen, da Angaben über Ort und Zeit des Vorfalls nicht benannt werden konnten.

Allerdings besagt die generelle Regelung in der Mautordnung Folgendes: Im Falle einer unaufschiebbaren Verkehrsbeschränkung besteht auf den als Umleitung dienenden Autobahn- oder Schnellstraßenabschnitten keine Vignettenpflicht, so weit die Verkehrsbeschränkung durch „öffentliche Organe" angeordnet wurde. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine generelle Mautfreistellung, sondern die Vignettenpflicht wird in diesem Abschnitt nur nicht kontrolliert. Ist man ohne Vignette unterwegs, muss die Autobahn bei der nächsten Möglichkeit wieder verlassen werden. Diese Ausnahmeregelung betrifft ausschließlich die Vignettenpflicht, also alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Für alle schwereren Kfz und auf Sondermautstrecken gilt diese Regelung nicht. In diesen Fällen muss die Maut auf jeden Fall entrichtet werden. Wie das im Zweifelsfall umgesetzt werden soll, bleibt offen.

Ein teures Vergnügen war die Fahrt durch Österreich für die Tränklers. Obgleich sie sich augenscheinlich richtig verhalten haben, scheint die Asfinag in diesem Fall rein rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Über die Benutzerfreundlichkeit der österreichischen Mautgesetze, speziell für „Nicht-Profis" wie Wohnmobilfahrer, lässt sich hingegen streiten.

So funtioniert die Maut in Österreich

Wer auf österreichischen Autobahnen oder Schnellstraßen unterwegs ist, muss Maut bezahlen. Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen braucht man dafür eine Vignette, ein sogenanntes „Pickerl“. Es gibt Zehntage-, Zweimonats- und Jahresvignetten in Raststätten und Tankstellen in Österreich sowie an deutschen Tankstellen in Grenznähe und beim ADAC. Zwischen 7,90 und 76,20 Euro muss man dafür bezahlen.

Für den Streckenabschnitt durch den Bregenzer Wald auf der A 14 Rheintal/Walgau in Vorarlberg zwischen der deutschen Staatsgrenze und der Anschlussstelle Hohenems gibt es die sogenannte Korridorvignette. Sie ist 24 Stunden gültig und kostet zwei Euro für eine Fahrtrichtung beziehungsweise vier Euro für beide Fahrtrichtungen. Wer bereits eine gültige Vignette besitzt, braucht keine Korridorvignette.

Für Anhänger benötigt man, anders als in der Schweiz, keine extra Vignette, das Gewicht des Anhängers wird auch nicht zu dem des Zugwagens addiert. Für einige Strecken und Tunnel wird eine Sondermaut erhoben, die man direkt vor Ort bezahlen kann.

Go-Box für schwere Fahrzeuge

Wohnmobile über 3,5 Tonnen benötigen eine sogenannte „Go-Box“. Sie ist ungefähr so groß wie eine Zigarettenschachtel, verfügt über Klebestreifen und muss innen nahe der Unterkante der Windschutzscheibe angebracht werden. Sie registriert via Mikrowellensignal jede Durchfahrt unter einem Mautportal. Je nach Euro-Emissionsklasse und Anzahl der Achsen zahlt ein Wohnmobilfahrer zwischen 14,4 und 24,6 Cent pro gefahrenem Kilometer auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen. Die Bezahlung kann im Voraus oder im Nachhinein erfolgen. Beim Pre-Pay-Verfahren beträgt der geringste Aufladebetrag 75 Euro. Am besten kauft man die Go-Box bereits in Deutschland - einige Tankstellen und Raststätten in Süddeutschland bieten sie an.

Was man unbedingt beachten sollte: Eine Aufrüstung des Wohnmobils mit einem Partikelfilter bringt keine Verbesserung der Schadstoffklasse beziehungsweise der Euro-Emissionsklasse mit sich und somit auch keine günstigere Einstufung bei der Go-Box (siehe dazu auch promobil 12/2010). Für die Betreibergesellschaft der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen - die Asfinag (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) - ist bei der Einordnung von aufgerüsteten Kraftfahrzeugen in eine andere Euro-Emissionsklasse ausschließlich der Eintrag in den Fahrzeugpapieren ausschlaggebend.
Info: www.asfinag.at

Fünf Tipps der Asfinag

  • Rechtzeitig vor Antritt einer Reise über die Mautpflicht in Österreich informieren: www.asfinag.at , www.go-maut.at
  • Bei Unklarheiten das Asfinag-Service-Center kontaktieren: Telefon aus Deutschland kostenfrei unter 0800/40 01 24 00 oder Mail an info@asfinag.at
  • Reiseroute genau planen, auch über Ausweichrouten informieren.
  • Mautpflicht in Österreich beginnt ab der Staatsgrenze: Daher Vignette oder GO-Box vor Benutzung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen kaufen und ordnungsgemäß verwenden.
  • Im Falle des Falles: Ersatzmaut bezahlen, sie verhindert eine Anzeige bei der Verwaltungsbehörde.

Kommentar: Süsser die Kassen nie klingen

Paragrafenreiterei oder treues Festhalten an den Buchstaben des Gesetzes? Die Asfinag machts einem nicht leicht. Selbst wenn sie die Gesetze auf ihrer Seite hat: Etwas mehr Kulanz und Verständnis für unbeabsichtigtes Fehlverhalten würden ihr gut zu Gesicht stehen. Sonst entsteht allzu schnell der Eindruck, dass es hier mehr um möglichst große Gewinne beim Eintreiben der Maut als um eine faire Behandlung der Verkehrsteilnehmer geht. Um einem ungewollten teuren „Boxenstopp" zu entgehen, sollten wir Wohnmobilisten uns im eigenen Interesse vor einer Fahrt nach Österreich gründlich über die Mautbestimmungen informieren.