Die Bezeichnung undurchsichtig ist noch geschmeichelt. Von außen betrachtet erinnert die Versicherungsbranche eher an ein tiefes, trübes Meer. Die Tarife sind undurchschaubar und nur selten verständlich.
Das liegt zunächst an der Vielzahl von Anbietern und daran, dass sie die Versicherungsbedingungen in Teilen frei gestalten können. Hinzu kommt: Das Thema Reisemobil ist für sich schon sehr komplex, was nicht zur Vereinfachung beiträgt.
Ein Vergleich von Tarifen mit Anspruch auf Allgemeingültigkeit ist damit fast unmöglich. Da wünscht man sich einen Rettungsring, um beim Abschluss oder Wechsel einer Versicherung nicht unterzugehen. Oder besser eine Machete.
Gut zu wissen
Geht es um Versicherungen, wird oft das Bild eines Dschungels bemüht, so undurchdringbar und tückisch ist die Lage. Groß sind mitunter die Leistungsunterschiede, Fakten verstecken sich im Kleingedruckten. Und wie sich Prämien ergeben, bleibt ein Rätsel. Einzig bei der Haftpflichtversicherung lichtet sich das Dickicht ein wenig.
Für Reisemobile hat sich hier ein Standard mit einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro herausgebildet. Doch schon die Berechnungsgrundlagen sind verschieden: Ziehen einige Versicherer für die Haftpflichtprämie das zulässige Gesamtgewicht und die Motorleistung des Reisemobils heran, verzichten andere darauf.
Wiederum andere stufen Reisemobil-Neubesitzer gleich in die zweite von hier zehn Schadenfreiheitsklassen ein. Vorausgesetzt, er nutzt einen Pkw als Erstfahrzeug und ist mit ihm mindestens die vergangenen zwei Jahre unfallfrei gefahren.
Ungleich komplizierter sieht es bei der Kaskoversicherung aus. Ein mit dem Pkw hereingefahrener Schadenfreiheitsrabatt wird hier in der Regel zwar ebenfalls angerechnet. Zusätzlich gibt es aber eine ganze Reihe weiterer Tarifmerkmale, die von Versicherung zu Versicherung variieren können.
Ausgangspunkt für die Kalkulationen ist jeweils der Neupreis eines Reisemobils - so weit herrscht Einigkeit. Einfluss auf die Prämie nimmt als Nächstes die Höhe der Selbstbeteiligung. Beispiel: Bei der Teilkaskoversicherung ist ein Selbstbehalt von 150 Euro üblich. Wer auf eine Selbstbeteiligung verzichtet, muss mit Aufschlägen rechnen. Gleiches gilt für den Vollkaskoschutz, der für selbst verursachte Schäden aufkommt. Vollkasko kann bei Erreichen einer hohen Schadenfreiheitsklasse sogar günstiger sein als Teilkasko.
Gefragt wird ebenfalls nach dem Material des Reisemobildachs. Hintergrund: GfK oder Durabed-Beschichtungen sind im Unterschied zu Aluminium unempfindlicher gegen Hagel. Ähnlich verhält es sich mit einer Metallic-Lackierung. Kratzer verursachen hier hohe Kosten, also steigt die Prämie. Das Bild vom Dschungel perfekt machen die unterschiedlichen Bonussysteme. Beamten und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gewähren nahezu alle Versicherer Rabatt.
Wer Pkw und Reisemobil bei ein und demselben Anbieter versichert, kommt unter Umständen nochmals günstiger davon. Ebenso Wohnungs- oder Hauseigentümer, wer sein Reisemobil im Carport oder anderweitig geschützt parkt sowie Mitglieder von Automobilclubs.
Finanzielle Vorteile winken zudem, wenn nur wenige Fahrer ein Reisemobil nutzen. Mehr noch, wenn sie zur Familie gehören und allesamt älter sind als 23 Jahre. Klar ist auch: Sobald sich die Fakten ändern, kann die Prämie je nach Versicherung sinken oder steigen.
Und die Quintessenz aus all diesen Unterschieden? Wer auf der Suche nach einer Reisemobil-Versicherung ist, sollte sich von möglichst vielen Anbietern unter gleichen Rahmenbedingungen individuell zugeschnittene Versicherungsangebote einholen und sie dann ganz genau vergleichen. Eine Alternative sind Makler, die auf Versicherungen für Reisemobile spezialisiert sind. Von ihnen gibt es eine Handvoll. Sie arbeiten alle nach dem gleichen Prinzip: Im Auftrag und gemäß der Kunden- Vorgaben handeln sie mit Versicherern Verträge aus. Einige arbeiten dabei nur mit einem Anbieter zusammen, mit dem sie über viele Jahre der Zusammenarbeit günstige Bedingungen vereinbart haben. Andere suchen für jeden Kunden ganz individuell einen Anbieter. Im Ergebnis versprechen alle bessere Konditionen, als man sie in direkten Verhandlungen mit einer Versicherungsgesellschaft erzielen würde. Der Vertrag kommt zwar zwischen Kunde und Versicherer zustande. Ansprechpartner, vor allem im Schadensfall, bleiben aber die Spezial-Makler.
Ihr großer Vorteil: Wenn etwas passiert ist, sind sie oft besser erreichbar – viele auch am Wochenende –, sie kennen den Versicherungsdschungel aus dem Effeff und verfügen über viel Erfahrung mit Reisemobil-Versicherungen. Für ihre Kunden werden sie kostenlos tätig und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Ihr oberstes Credo: Bei einer Versicherung auf keinen Fall nur auf die Prämie schielen. Sie fällt so unterschiedlich aus, dass manchmal der Eindruck entsteht, Versicherungen wollen Reisemobilbesitzer eher abschrecken.
Unbedingt zu beachten
Eine gute Versicherung erkennt man an ihren Leistungen. Sie sind in den häufig mehrere Seiten umfassenden Bedingungen aufgeführt. Ein Studium des Beiwerks ist unabdingbar, denn hier lauern böse Fallstricke. So kann die Abrechnung von Totalschäden über die Vollkaskoversicherung einen Haken haben: In der Regel wird bei Reisemobilen nicht der Neu-, sondern der Zeitwert ersetzt. Nur wenige Assekuranzen bieten zumindest im ersten Halbjahr eine Entschädigung auf Grundlage des Neuwerts.
Aufpassen sollte man auch, dass keine Abzüge neu für alt vorgenommen werden. Sonst übernimmt die Versicherung den Einbau von Neuteilen nur in Höhe des Zeitwerts der defekten Teile. Auch sollte man sich die Klausel genau anschauen, wonach die Kaskoversicherung nur 60 Prozent zahlt, wenn man einen Schaden an seinem Reisemobil über ein Gutachten abrechnet und ihn nicht in einer Werkstatt reparieren lässt, wie das etwa bei Hagelschäden häufig praktiziert wird.
Apropos Werkstatt: Einige Versicherungen schreiben ihren Kunden vor, in welcher Werkstatt sie ihr Fahrzeug reparieren lassen müssen. Auf diese Weise wollen sie sicherstellen, dass Reparaturarbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Wer sich nicht festlegen lassen und weiter seine Lieblingswerkstatt besuchen will, sollte sich vor Vertragsabschluss nach Möglichkeiten freier Werkstattwahl erkundigen. Steinschläge auf der Windschutzscheibe sind zum Beispiel typische Teilkaskoschäden an einem Reisemobil. Bei einem großen Integrierten sind schnell mehrere tausend Euro erreicht. Das wissen auch die Versicherer, deshalb legen einige eine Obergrenze von 1500 Euro für Glasschäden fest. Alles, was darüber hinausgeht, trägt der Versicherungsnehmer aus eigener Tasche.
Einen etwas anderen Ansatz verfolgen einige Anbieter bei den sogenannten Elementarschäden, wie Hagel, Sturm (gilt ab Windstärke acht) oder Überschwemmungen, indem sie die Selbstbeteiligung heraufsetzen. Der Effekt ist gleich: Der Reisemobilfahrer wird gezwungen seine eigene Geldbörse weiter zu öffnen. Bei gebrauchten Fahrzeugen könnte die höhere Selbstbeteiligung von untergeordneter Rolle sein. Wenn das Fahrzeug bereits einen Hagelschaden erlitten hat, der über ein Gutachten abgerechnet und nicht instand gesetzt wurde, springt ohnehin keine Versicherung mehr ein. Das sollte sie aber bei Marderbiss und den dadurch möglichen Folgeschäden. Kabeldefekte, die eines der Tiere bei einem Abstecher in den Motorraum des Reisemobils verursacht, sind für kleines Geld aus der Welt zu schaffen.
Nicht so der daraus mit etwas Pech resultierende Motorschaden. Ärgerlich auch, wenn eine Versicherung nur Wild- und nicht Tierschäden insgesamt abdeckt. Kollidiert man etwa mit einem streunenden Hund oder nimmt es ein Vogel mit der Flughöhe nicht so genau, guckt man in die Röhre. Hunde und die meisten Vogelarten zählen nicht zu den Wildtieren. Erfreulich hingegen, dass eine ganze Reihe von Versicherungen auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
Ausnahmen von diesem Prinzip gelten jedoch zum Beispiel für Unfälle mit Alkoholeinfluss. Etliche Übereinstimmungen in den Versicherungsbedingungen findet man auch beim Geltungsbereich. Westeuropa ist in der Regel unkritisch. Doch für manche Gebiete Osteuropas und die südlichen Mittelmeer-Anrainerstaaten muss man mitunter eine Deckung anfragen. Keineswegs selbstverständlich ist die Übernahme des Fährrisikos. Um nach einer Schiffshavarie Ersatz für ein gesunkenes Reisemobil zu erhalten, muss der Vertrag das Risiko entsprechend umfassen. Umfassen sollte eine Versicherung auch neues Zubehör. Wer sein Reisemobil aufwertet, informiert seinen Anbieter besser darüber. Andernfalls werden die Anbauteile bei einem Schaden nicht unbedingt ersetzt. Oft merkt man erst bei der Schadensregulierung, ob eine Versicherung wirklich gut ist.
Ausweg bei einem Missgriff: Jedes Jahr zum 30. November kann man bestehende Versicherungen kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.
Wichtig zu haben:
Nicht immer bewegt man sich bei einem Reisemobil mit Haftpflicht- und Kaskoversicherung im Schadensfall auf der sicheren Seite. Beispiel: Einbruch. Die Teilkaskoversicherung kommt zwar für alle Schäden auf, die ein Langfinger beim Einbruch am Fahrzeug verursacht. Allerdings zahlt sie nicht für entwendete Gegenstände, die nicht fest mit dem Reisemobil verbunden sind. Unter Umständen deckt die Hausratversicherung für Haus oder Wohnung die Verluste ab. Dabei sollten Sie jedoch auf den Geltungsbereich achten. Ebenso darauf, dass sie auch zur Nachtzeit gilt. Sonst hilft eine Inhaltsversicherung. Sie steht für das persönliche Reisegepäck ein. Hier sind jedoch häufig Höchstgrenzen für den Wert der Gegenstände zu beachten. Sind Sie vielfach jenseits der Landesgrenzen unterwegs, kommt eine Auslandsschaden-Schutzversicherung in Betracht. Sie greift bei unverschuldeten Unfällen in anderen Ländern ein und stellt sicher, dass der Schaden mit der eigenen Versicherung nach hiesigem Recht abgerechnet wird. Erfahrungsgemäß verbessert sich die Entschädigung dadurch und die Regulierung wird beschleunigt. Interessant für Vielreisende kann zudem ein Schutzbrief sein, der bei einem Defekt unter anderem die Fahrzeugrückführung nach Hause übernimmt. Aber Vorsicht: Gängige Schutzbriefe sehen mitunter Beschränkungen auf etwa 3,3 Meter Höhe und vier Tonnen Gewicht vor. Spezialangebote der Versicherungsmakler verzichten auf derlei Einschränkungen und gelten genauso für höhere und schwerere Mobile.
Was ist sonst noch sinnvoll?
Unter Umständen eine Fahrer- Unfallversicherung. Während die Haftpflichtversicherung bei einem selbst verschuldeten Unfall für Schäden aufkommt, die die Passagiere des Reisemobils erleiden, geht der Fahrer leer aus. Experten empfehlen hierfür allerdings eher eine private Unfallversicherung. Sie übernimmt den Schaden des Fahrers. So eindeutig sind in Versicherungsfragen jedoch nicht alle Tipps. Vieles hängt von der eigenen Risikoeinstellung ab. Entscheidend ist letztlich, dass man sich individuelle Angebote einholt, vergleicht und weiß, was man will. Dann findet man sich im Tarifdschungel zurecht.
Reisemobil im Winterschlaf
Saisonkennzeichen sind eine praktische Sache, etwa wenn man seinem Reisemobil in der kalten Jahreszeit eine Pause gönnen will. Vorteil: Man spart sich für diese Zeit Steuern und Versicherung. Rechtlich gilt das Fahrzeug außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Betriebszeitraums als abgemeldet, es darf also weder auf öffentlichen Straßen bewegt noch geparkt werden.
Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Er besteht in der Regel für 18 Monate weiter. Beitragsfreie Ruheversicherung heißt das im Fachjargon. Bedingung: Das Mobil ist auf einem eingezäunten Grundstück oder in einer Scheune abgestellt. Auch Carports gelten mitunter als umfriedet, wenn sie durch eine Kette mit Vorhängeschloss gesichert sind.
Über die Ruheversicherung sind, was die Haftpflicht anbelangt, alle Schäden gedeckt, die von einem abgestellten Fahrzeug ausgehen können. Ist das Reisemobil beispielsweise undicht, springt die Versicherung ein. Beispiel: Öl oder Kraftstoff läuft über Wochen unbemerkt aus und versickert im Erdreich, das daraufhin aufwendig abgetragen und entsorgt werden muss. Die Teilkasko schützt es während der Ruhezeit vor Brand oder Diebstahl, die Vollkaskoversicherung - so weit vorhanden - vor Vandalismus.
Tipp: Klären Sie vor Beginn der Ruhephase zweifelsfrei die Bedingungen und Leistungen mit Ihrer Versicherung.
Reisemobil-Versicherungsmakler
Accura
Telefon 09 11/58 07 00
www.accura.de
Campkuranz
Telefon 09 11/5 80 70 40
www.campkuranz.de
ESV Schwenger
Telefon 07 11/4 59 60 20
www.esv-schwenger.de
Horbach
Telefon 02 11/58 00 13 66
www.horbach-reisemobil.de
Jahn & Partner
Telefon 0 82 33/3 80 90
www.jahnupartner.de
Versicherungsbüro Raab
Telefon 09 11/73 26 96
www.vbraab.de
RMV
Telefon 0 24 52/97 70 70
www.rmv-versicherung.de
Andreas Schwarz
Telefon 0 51 02/22 22
www.freizeit-schwarz.de
Wohnmobilclub.de
Telefon 09 11/5 80 70 90
www.wohnmobilclub.de