Umweltzonen sorgen unter Wohnmobilfahrern für hitzige Diskussionen, denn gerade für Besitzer älterer Modelle schränken sie die Bewegungsfreiheit in deutschen Städten zusehends ein. Die rettende grüne Umweltplakette ist längst nicht für alle Reisemobile erreichbar.
Ein nachgerüsteter Partikelfilter, sofern überhaupt verfügbar, bedeutet nicht automatisch grünes Licht. Für andere ist der finanzielle Aufwand zu groß, um die kostspieligen Systeme installieren zu lassen. Zwar wird der Einbau eines Partikelfilters 2012 wieder staatlich gefördert. Freilich decken die pauschalen 330 Euro nur einen Teil der Nachrüstkosten ab. Für wen lohnt sich die Anschaffung dennoch? Worauf müssen Sie bei Steuern, Maut und Kraftstoffverbrauch achten? Und wo wird jetzt welche Plakette benötigt?
Fahren Sie mit der falschen oder gar ohne Plakette in eine Umweltzone, so müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Es gibt jedoch Ausnahmen. So sind beispielsweise Oldtimer mit H-Kennzeichen (30 Jahre und älter) von der Plakettenpflicht ausgenommen. Ebenfalls ohne Plakette in Umweltzonen einfahren dürfen Menschen mit beeinträchtigter Bewegungsfreiheit. Voraussetzung ist, sie führen in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG, H oder Bl.
Eine Sondergenehmigung gibt es für die Bewohner von Umweltzonen, deren Fahrzeuge nicht umgerüstet werden können. Die Modalitäten sind dabei jedoch von Stadt zu Stadt unterschiedlich, generell kann man nur sagen, dass jede Einzelfallgenehmigung separat beantragt werden muss und mit einer Gebühr von bis zu 120 Euro recht teuer ist. Außerdem ist solch eine Genehmigung nur für einen begrenzten Zeitraum gültig.
In Stuttgart werden beispielsweise ab 2013 keine Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge ohne oder mit roter Plakette mehr erteilt. Prinzipiell handeln die Behörden nach dem Grundsatz: Die Nachrüstung ist einer Sondergenehmigung vorzuziehen.
Viele ältere Dieselfahrzeuge gelangen erst durch die Nachrüstung eines Rußfilters in eine höhere Partikelminderungsklasse und erhalten somit eine rote, gelbe oder grüne Umweltplakette. Diese ist für das Befahren einer Umweltzone unumgänglich. Zum Jahresbeginn 2012 haben einige Städte die nächste Stufe der Umweltzonen eingeläutet. Fahrzeuge mit Partikelfilter belasten die Umwelt weniger, da ein Großteil der Rußemissionen zurückgehalten wird. Geschlossene Systeme sind dabei effektiver als offene, schlagen dafür aber auch mit einem deutlich höheren Regelungsaufwand und höheren Anschaffungskosten zu Buche.
Nein. Nicht für alle Basisfahrzeuge gibt es einen passenden Partikelfilter. Tatsächlich muss hier im Einzelfall von einer Werkstatt anhand der Motornummer, der Abgasnorm und der Emissionsschlüsselnummer geprüft werden, ob eine Nachrüstung möglich ist. Das ist auch der Grund, weshalb es unmöglich ist, eine Liste mit sämtlichen nachrüstbaren Basisfahrzeugen zu veröffentlichen. Prinzipiell lässt sich nur sagen, dass sich die Filterhersteller auf gängige Basisfahrzeuge wie den Fiat Ducato konzentrieren.
Wer sein Wohnmobil im Jahr 2012 mit einem Rußfilter nachrüstet, erhält vom Staat eine Förderung in Höhe von 330 Euro. Die Geldspritze ist allerdings nur für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen vorgesehen. Auch muss die Erstzulassung des Fahrzeugs vor dem und bis einschließlich 31. Dezember 2006 stattgefunden haben. Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kann man die entsprechenden Formulare herunterladen (www.bafa.de). Haben Sie Ihr Wohnmobil2011 nachgerüstet, bekommen Sie kein Geld, denn eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Ob die Nachrüstung eines Filters auch 2013 finanziell unterstützt wird, ist noch ungewiss.
Nein. Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass sich durch den Einbau eines Dieselpartikelfilters die Schadstoffklasse verbessern würde. Durch den Einbau eines Filters ändert sich ausschließlich die Einstufung in die Partikelminderungsklasse. Sie ist für die Plakettenvergabe maßgeblich.
Nein. Ausschlaggebend für die Kraftfahrzeugsteuer eines Wohnmobils ist allein das Gewicht des Fahrzeugs und die Schadstoffklasse. Mautgebühren berechnen sich in manchen Ländern wie zum Beispiel Österreich nach der Euro-Norm des Fahrzeugs. Da sich diese durch den Filtereinbau nicht verändert, sollten Sie Ihre Go-Box auch keinesfalls auf eine höhere Euro-Norm umprogrammieren, denn sonst drohen Ihnen empfindliche Nachzahlungen und Geldbußen durch die Asfinag.