Ratgeber Verkehrsrecht
Gebremste Fahrt für Wohnmobile

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Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat bei Wohnmobilfahrern Erwartungen geweckt. Doch bislang gibt es weder Wechselkennzeichen noch praxisnahe Regeln für Umweltzonen und Überholverbote. Stattdessen droht eine Maut. Wohin steuert die Politik wirklich?

Verkehrspolitik, Report
Foto: Tschovikov, Regenscheit, Hass, Hess, Kohstall, Fotolia, dapd

Solche Worte hört man gerne. Als Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) im Februar 2010 erstmals ein Unternehmen der Freizeitfahrzeugbranche besuchte, klang sein Credo unmissverständlich: „Ich will Mobilität ermöglichen und nicht durch bürokratische Prüfungserfordernisse verhindern." Was die Leitidee Ramsauers konkret für Wohnmobilfahrer bedeuten kann, äußerte er kurz darauf im promobil-Interview. Der Minister stellte unter anderem eine Aufhebung des Lkw-Überholverbots für Wohnmobile über 3,5 Tonnen in Aussicht und deutete einheitliche Ausnahmeregelungen für Umweltzonen an. Die geplante Einführung von Wechselkennzeichen versprach neue Möglichkeiten. Offenbar geriet die Verkehrspolitik in Fahrt.

Fast zwei Jahre nach dem hoffnungsvollen Spurt herrscht Ernüchterung. Die angepeilten Ziele sind noch nicht in Reichweite. Am Horizont taucht jedoch eine Autobahnmaut auf, die Wohnmobilfahren künftig verteuern könnte. Wird die Mobilität am Ende doch gebremst? promobil hakte nach.

Überholverbot

Problem:  Seit 2005 dürfen Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen auf Autobahnen Tempo 100 fahren. Eine sinnvolle Regelung, die fast jedes sechste Wohnmobil betrifft.

Indes verpufft die Wirkung durch die Praxis auf deutschen Fernstraßen. Die betroffenen Wohnmobilfahrer müssen sich weiterhin an Überholverbote für Lkw halten (Zeichen 277). Und diese Verbote nehmen stetig zu. Nur selten können Wohnmobile über 3,5 Tonnen mit 100 km/h zügig dahinrollen. Allzu oft müssen sie sich, eingeklemmt zwischen 40-Tonnern, lange Autobahnsteigungen emporquälen. Kurios: Busse mit einer Tempo-100-Genehmigung müssen sich nicht an die Lkw-Verbote halten.

Stand: Im promobil-Interview Anfang 2010 betonte Verkehrsminister Ramsauer die guten Erfahrungen mit der Tempo-100-Regelung. Er versprach das Lkw-Überholverbot für schwere Wohnmobile anzugehen. Bund und Länder sind sich auf Fachebene grundsätzlich einig, das Verbot zu kippen.

Dabei sollen aber keine Begehrlichkeiten geweckt werden. Man prüft deshalb noch, ob und wie die Aufhebung des bestehenden Überholverbotes für Wohnmobile über 3,5 Tonnen ohne Benachteiligung anderer Fahrzeugarten, etwa Transportern, umgesetzt werden kann. Auf promobil-Anfragen antwortet das Verkehrsministerium daher zurückhaltend:  „Wie schon bekannt ist, wird derzeit der Neuerlass der StVO vorbereitet. Weitere Neuerungen (wie auch etwaige Anpassungen zu Zeichen 277) werden erst Gegenstand nachfolgender Änderungsverordnungen sein können.“

Aussichten: Eine neue Straßenverkehrsordnung, die den Schilderwald auslichten soll, wurde bereits zum Herbst letzten Jahres erwartet. Aktuell ist sie noch in Arbeit. Fest steht, dass die von vielen promobil-Lesern erwartete Abschaffung des Überholverbots für schwere Wohnmobile noch nicht darin enthalten sein wird. Für die nachträglich geplante Änderung brauchen Wohnmobilfahrer also weiterhin Geduld.

Wechsel-Kennzeichen

Problem:  Typische Wohnmobile kommen nur selten als Alltagsfahrzeug zum Einsatz. Diesen Part übernimmt meist ein zusätzlicher Pkw, der aber wiederum stehen bleibt, wenn es mit dem Wohnmobil auf Tour geht. Doch trotz abwechselnder Nutzung werden für beide Fahrzeuge Steuern und Versicherung fällig. In Österreich und in der Schweiz gibt es ein bewährtes Mittel gegen die unnötige Doppelbelastung: das Wechselkennzeichen.
Es gilt in der Schweiz für zwei, in Österreich sogar für drei Fahrzeuge. Steuer und Versicherungsbeiträge richten sich nach dem teureren Modell. Minister Ramsauer hatte die Einführung eines Wechselkennzeichens in Deutschland im Frühjahr 2010 in die Diskussion gebracht. Für die Wohnmobilbranche könnte es ein kleines Konjunkturprogramm sein.

Stand: Immer wieder wurde die geplante Einführung der Wechselnummer verschoben. Wohnmobile stehen dabei aber ohnehin nicht im Fokus. Aus dem Verkehrsministerium heißt es nun dazu: „Ziel ist es, die Zulassung zum Beispiel eines energiefreundlichen zweiten Fahrzeugs zu erleichtern und den Bürokratieaufwand abzubauen. Das deutsche Modell orientiert sich am österreichischen Vorbild. Fahrzeuge einer Fahrzeugklasse können unter einem  Kennzeichen zugelassen werden (also z. B. zwei PKWs, nicht aber ein PKW und ein Motorrad)." Wie die Besteuerung konkret aussehen wird, steht noch nicht fest.
Aussichten:  Wenn das Wechselkennzeichen voraussichtlich im Frühjahr 2012 kommt, wird es sich wohl an Haushalte richten, die sich zum vorhandenen Pkw noch ein Elektroauto leisten wollen. Alle Informationen deuten darauf hin, dass Wohnmobilfahrer durch ein Nummernschild für zwei Fahrzeuge nicht in den Genuss eines Steuerbonusses kommen werden.

Bislang gibt es auch keine Kalkulationen der Versicherungen, die auf günstigere Tarife durch ein Wechsel-Kennzeichen hoffen lassen. Der Traum eines kostengünstigen Wechselkennzeichens ist für Reisemobilfahrer wohl geplatzt.

Umweltzonen

Problem:  In vielen deutschen Städten ist die Einfahrt nur noch mit Feinstaubplakette möglich. Umweltzonen werden aber nicht nur zahlreicher, sondern auch schärfer. Oft ist die grüne Plakette Pflicht. Besonders betroffen: die Wohnmobilfahrer. Ihre Fahrzeuge sind fast ausschließlich mit Dieselmotoren ausgerüstet und werden länger genutzt als normale Pkw. 76,6 Prozent aller Reisemobile in Deutschland wurden vor 2006 zugelassen und haben deshalb bestenfalls eine gelbe Plakette.
Die Nachrüstung von Filtersystemen ist meist unverhältnismäßig teuer, manchmal schlicht unmöglich. Auf diese Schwierigkeiten reagieren die Städte mit Ausnahmegenehmigungen - jede auf ihre Weise. Bundesweite, klare und verbindliche Regelungen fehlen.

Stand:  Im Ministerium von Peter Ramsauer ist die schwierige Situation für Besitzer älterer Reisemobile wohl bekannt. Auf die Anfrage von promobil heißt es: „Der Koalitionsvertrag sieht vor, bei der Einrichtung von Umweltzonen auf die Wirksamkeit und die Verhältnismäßigkeit zu achten und Einfahrverbote dort zu lockern, wo Einschränkungen in keinem vernünftigen Verhältnis zur erzielten Feinstaubreduzierung stehen. Die Bundesregierung will zudem die Ausnahmeregelungen bundesweit so weit wie möglich vereinheitlichen.

Auf Einladung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit führen Bund und Länder Gespräche, um Möglichkeiten für eine bundesweite Harmonisierung bestehender Ausnahmeregelungen zu erörtern.
Im Gespräch sind eine verbindliche Änderung der Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV) oder von den Ländern freiwillig anzuwendende Leitlinien für eine einheitliche Auslegung der Ausnahmeregelungen. Die Belange der Eigentümer von Wohnmobilen fließen in die Beratungen ein. Sie werden gerade im Zusammenhang mit einer möglichen wechselseitigen Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung intensiv vertreten.“
Aussichten: Bislang läuft die Abstimmung zwischen Bundesministerien und Ländern noch. Doch es besteht Grund zur Hoffnung. Kenner der Materie erwarten, dass die Gespräche in absehbarer Zeit erfolgreich zum Abschluss gebracht werden können. Bislang ist es nur in Nordrhein-Westfalen gelungen, zumindest eine landesweite Regelung für Wohnmobil-Besitzer, die in Umweltzonen wohnen, auf den Weg zu bringen.

Führerschein

Problem:  Seit 1999 gelten die EU-Führerscheinklassen. Fahranfänger erwerben seitdem die Personenwagen-Fahrerlaubnis der Klasse B bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Der alte Klasse-3-Schein galt noch bis 7,5 Tonnen.
Junge Menschen vermeiden oft schon aus Kostengründen den Erwerb zusätzlicher Führerscheinklassen. So dürfen sie maximal 3,5 Tonnen schwere Wohnmobile bewegen, was erfahrungsgemäß schnell zu Überladung und damit zu mangelnder Sicherheit führen kann. Hilfreich wäre eine Ausweitung der Personenwagen-Klasse auf Wohnmobile mit bis zu 4,25 Tonnen - analog zur Regelung für Caravangespanne.

Stand:  Überlegungen zur Erweiterung der aktuellen Klasse-B-Fahrerlaubnis erteilt Peter Ramsauer eine klare Absage: „Die Führerscheinklasse B für Personenwagen ist durch die dritte europäische Führerscheinrichtlinie grundlegend überarbeitet worden und für die Mitgliedsstaaten bindend." Es gibt keinen Vorstoß der Bundesregierung, den aktuellen Zustand im Sinne der jungen Wohnmobilfahrer zu verändern.
Aussichten: Selbst wenn sich das Verkehrsministerium mit Nachdruck für einen erweiterten Pkw-Führerschein einsetzen würde, stünden die Chancen nicht günstig. Alle 27 EU-Staaten wären dann gefragt. Nur ganz wenige hätten daran ein Interesse. In vielen Ländern ist der Wohnmobilmarkt verschwindend klein.

Fast alle EU-Staaten kennen von jeher die 3,5-Tonnen-Grenze im Führerscheinrecht und halten eisern daran fest. Dort befürchtet man, dass ungenügend ausgebildete Personenwagen-Fahrer als Lenker leichter Lkw die Straßen unsicher machen.

Parkplätze

Problem:  Viele Wohnmobilfahrer sind irritiert. An Autobahnparkplätzen und Raststätten weisen Schilder mit Fahrzeugsymbolen die Parkflächen für Personenwagen und Lkw zu. Und die Reisemobile? Sie werden in vielen Fällen vergessen.
Falls kein entsprechendes Piktogramm zu sehen ist, dann gibt es nur für Mobile über 3,5 Tonnen eine klare Rechtslage. Sie folgen den Lkw-Symbolen. In der Klasse darunter hat man die Qual der Wahl. Streng genommen ist das Parken auf Lkw-Parkplätzen ebenso verboten wie auf Pkw-Flächen.

Stand:  Das Bundesverkehrsministerium verweist auf die Zuständigkeit der Länder bei der Durchführung der Straßenverkehrsordnung. Dazu zählt auch die Entscheidung, wo welche Verkehrszeichen anzubringen sind. Doch ist man sich der unnötigen Verunsicherung bewusst: „Die Länder wurden vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bereits wiederholt aufgefordert, den Wohnmobilen das Parken entlang der Rastplätze von Autobahnen und Kraftfahrstraßen im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten zu ermöglichen.“

Aussichten:  Einige positive Ansätze sind bereits erkennbar. An manchen Autobahnparkplätzen taucht in jüngster Zeit häufiger das Wohnmobilsymbol auf. Bis dies flächendeckend der Fall sein wird, muss es wohl noch einige Jahre dauern.
Gut zu wissen, dass die Polizei die unvermeidlichen Parkverstöße meist nicht verfolgt. Rücksichtsvoll geparkte Wohnmobile unter 3,5 Tonnen werden auf Lkw- und Pkw-Flächen an Autobahnen toleriert.
  
Mautgebühr

Problem:  Das hat gerade noch gefehlt: Reisemobilfahrer tragen nicht zuletzt durch Kfz-Steuer und Mineralölsteuer zum Staatshaushalt bei. Nun hat Peter Ramsauer die Maut ins Spiel gebracht. Falls eine Vignette eingeführt werden sollte, wären Reisemobilisten im Nachteil: Besitzer von Freizeitfahrzeugen müssten dann den gleichen Obolus entrichten wie Vielfahrer. Schlimmer noch wäre wohl die Gleichstellung mit gewerblichem Verkehr.

Stand:  Noch im Frühjahr 2010 erklärte Peter Ramsauer gegenüber promobil: „Die Pkw-Maut steht nicht im Koalitionsvertrag und damit auch nicht auf der politischen Tagesordnung." Anfang Oktober bezieht der Verkehrsminister schließlich im „Bericht aus Berlin" (ARD) eindeutig Stellung pro Maut: „Alles spricht dafür.“
Wären von einer solchen Straßengebühr denn auch Reisemobile betroffen? Die Antwort aus dem Verkehrsministerium fällt vage aus: „Konkrete Pläne zur Einführung einer Pkw-Maut liegen innerhalb der Bundesregierung nicht vor, so dass es auch keine Festlegungen zu möglichen Ausnahmetatbeständen gibt.“

Aussichten:  Bundesverkehrsminister Ramsauer hat bereits eine klare Vorstellung, wie eine Autobahnmaut in Deutschland aussehen könnte. Er nennt Österreich als Beispiel. Dort kostet derzeit eine Jahresvignette für Pkw 76,50 Euro. Parallel stellt Ramsauer eine Entlastung der Autofahrer in Aussicht - doch unter dem Strich soll mehr Geld für den Straßenbau herauskommen. Die Auswirkungen für Reisemobilfahrer lassen sich derzeit kaum abschätzen, doch verheißt der Hinweis auf Österreich ganz sicher keine großzügigen Ausnahmeregelungen.

Bleibt eher die Frage, ob sich die Maut politisch durchsetzen lässt. In der Regierungskoalition ist das Thema nicht unumstritten. So hält man es selbst im Verkehrsministerium für unwahrscheinlich, dass die Maut noch in dieser Legislaturperiode kommt. Im Herbst 2013 sind auch Reisemobilfahrer aufgefordert, einen neuen Bundestag zu wählen.

Letzer Stand zum Thema Wechselkennzeichen vom 1.12.2012:

Länder sorgen für Verzögerung, Autofahrer werden hingehalten

Die Bundesländer verzögern durch überflüssige Forderungen bei der Gesetzgebung die Einführung des Wechselkennzeichens. Insbesondere die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen fordern vom Bundesverkehrsministerium, den Verordnungsentwurf auf andere Themen auszudehnen. „Es ist unerträglich, wie hier wieder einmal politische Machtkämpfe auf dem Rücken der Autofahrer ausgetragen und diese hingehalten werden“, so ADAC Präsident Peter Meyer.
Die Wechselkennzeichenverordnung sollte am 16. Dezember im Plenum des Bundesrates endgültig auf den Weg gebracht werden. „Die Regelung hat nur Vorteile für Verbraucher und Umwelt. Bei steigenden Energiekosten und ausgedehnten Umweltzonen schafft das für mehrere Fahrzeuge nutzbare Kennzeichen einen Anreiz, sich etwa einen sparsamen Kleinwagen für Stadtfahrten zuzulegen“, so ADAC Präsident Meyer.
Die Verordnung, die nach derzeitigem Stand am 1. April 2012 in Kraft treten sollte, kann sich nun um mehrere Monate verzögern.
 
Weitere Information finden Sie unter http://www.adac.de

Nachgefragt.....

bei HANS-KARL STERNBERG, Geschäftsführer des Herstellerverbands CIVD (Caravaning Industrie Verband) und des ECF (European Caravan Federation)

promobil:  Wie stehen die Hersteller zum Wechselkennzeichen?

Sternberg:
Der Caravaning Industrie Verband unterstützt das Wechselkennzeichen. Mit Sorge nehmen wir  zur Kenntnis, dass die Einführung auf 2012 verschoben wurde und die Steuererleichterungen nach den derzeitig aus Berlin empfangenen Signalen eher moderat ausfallen sollen. Fakt ist: Das Wechselkennzeichen ist für Reisemobilinhaber interessant. Wir rechnen mit 200.000 interessierten Wohnmobilfahrern. Das Wechselkennzeichen würde auch spontane Ausflüge ermöglichen und so den Tourismus insgesamt ankurbeln.

promobil:  Wie engagiert sich der CIVD gegen das Lkw-Überholverbot für schwere Mobile?

Sternberg: Die Einführung von Tempo 100 für Reisemobile von 3,5 bis 7,5 Tonnen war im März 2005 ein großer Erfolg für die Caravaningbranche. Wir haben auch erreicht, dass die zunächst vorgesehene zeitliche Befristung dauerhaft aufgehoben wurde, da die Straßenverkehrssicherheit von Reisemobilen exzellent ist. Bei den Überholverboten gibt es aus unserer Sicht noch einen Abstimmungsbedarf zwischen Bund und Ländern.

promobil:  Welche Chancen sehen Sie, den aktuellen Pkw-Führerschein auszuweiten?

Sternberg: Wir kämpfen über die ECF seit Jahren auch für ein besseres Gewichtslimit als 3,5 Tonnen. Auf unser Betreiben schlug das Europäische Parlament schon 2005 auch die Erweiterung des B-Führerscheins für Reisemobile auf 4,25 Tonnen vor. Leider wurde dieser exzellente Ansatz durch die mangelnde Unterstützung seitens der Mitgliedsstaaten wieder zunichtegemacht. Immerhin hat aber das Europäische Parlament erst kürzlich wieder festgestellt, dass für Reisemobile über 3,5 Tonnen kein adäquater Führerschein vorhanden ist. Dieses Thema steht aber weiterhin ganz oben auf unserer Agenda.

promobil:  Ist die Lobbyarbeit auf nationaler oder europäischer Ebene wichtiger?


Sternberg:
Es kommt auf das Thema an. Für Verkehrsregelungen ist das Bundesverkehrsministerium unser erster Ansprechpartner. Dagegen ist die Fahrzeugzulassung EU-weit harmonisiert. Daher ist es auch besonders wichtig, dass unser europäischer Dachverband, die ECF, die Belange unserer klein- und mittelständisch geprägten Industrie nachhaltig vertritt. Dazu sollte auch verstanden werden, dass das europäische Gesetzgebungsverfahren zu bestimmten Zeiten Vorschläge von der Industrie erwartet. Das bedeutet aber auch, dass zur Unzeit vorgebrachte Vorschläge ohne Wirkung verpuffen oder sogar kontraproduktiv sind.

promobil:  Welche Haltung hat der CIVD zu einer Maut auf deutschen Autobahnen?

Sternberg: Die Pkw-Maut haben wir zuletzt im Sommer mit dem Bundesverkehrsministerium diskutiert. Wir sehen eine Maut kritisch, da erhöhte Kosten eine Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit der Caravaningbranche darstellen. Derzeit kommen aber sehr uneinheitliche Signale aus Berlin, die darauf schließen lassen, dass in der Koalition nicht besonders viel Substanz für eine Änderung gegeben ist.

Meinung: Was ärgert Wohnmobilfahrer?

Die Politik steht bei den zehn Hauptärgernissen für Wohnmobilfahrer im Vordergrund. Mehr als die Hälfte der von promobil-Lesern monierten Punkte sind Auswirkungen politischer Entscheidungen. Nicht alle wurden in Berlin getroffen. Der Frust über eine hohe Autobahnmaut bezieht sich auf derzeit europaweit hohe Straßengebühren. Er deutet aber gleichzeitig die fehlende Akzeptanz einer deutschen Autobahnmaut unter Wohnmobilfahrern an. Weitere Wünsche an die Politik lassen sich ebenfalls aus der Umfrage ableiten: Sinnvolle Regelungen für das Parken und das Befahren von Umweltzonen.


Fakten: Was betrifft wie viele Reisemobile?

Bestand nach Gewichtsklasse

Über 15 Prozent der Wohnmobile in Deutschland haben ein Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen. Anders ausgedrückt zeigen die Zahlen des Herstellerverbands CIVD: Rund 52.000 Mobile sind von Lkw-Überholverboten betroffen, dürfen nicht von Inhabern des Führerscheins B bewegt werden. Bei Neuzulassungen liegt der Anteil schwerer Wohnmobile höher; 2011 erreicht er etwa 18 Prozent.

Bestand nach Erstzulassung

Über 75 Prozent der Wohnmobile wurden vor 2006 in den Verkehr gebracht. Diese Fahrzeuge erfüllen üblicherweise bestenfalls die Euro-3- Norm. Dadurch sind Wohnmobile mit ihrem hohen Dieselanteil stärker von Umweltzonen betroffen als Pkw. Während das Durchschnittsalter von Pkw Anfang 2011 laut KBA bei 8,3 Jahren lag, lag der Vergleichswert für Wohnmobile bei 12,7 Jahren.