Das Schild heißt Verkehrszeichen 264, besteht aus Aluminium mit reflektierender Folie, hat 600 Millimeter Durchmesser und kostet rund 40 Euro. Wer gegen den aufgedruckten Wert verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird mit 20 Euro zur Kasse gebeten. Doch würde sich jeder daran halten, wären Deutschlands Autobahnen ein einziger Stau.
Verkehrszeichen 264 legt die zulässige Breite von Fahrzeugen fest. In Autobahnbaustellen sind dies auf der Überholspur meist zwei Meter. Inzwischen sind Fälle bekannt, in denen Fahrer von Transportern Bußgeld zahlen mussten, weil sie mit Überbreite auf der Überholspur fuhren. Sie waren sich keines Vergehens bewusst, ist doch zum Beispiel beim Sprinter im Fahrzeugschein unter Ziffer 19 eine Breite von 1993 Millimetern angegeben, also knapp unter zwei Metern.
Das Thema betrifft ebenfalls Campingbusse auf Transporterbasis. Jeder Ducato-Besitzer weiß, dass sein Bus mehr als zwei Meter misst. Anders bei VW California, Mercedes Marco Polo, Ford Transit Nugget und Bussen auf Basis Sprinter oder VW Crafter.
Problem: In den Papieren steht die Breite der Karosserie ohne Außenspiegel. Laut Paragraf 32 der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung sind für die Breite „Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht" nicht zu berücksichtigen. Bei Einschränkungen im Straßenverkehr aber gilt die Spanne von Außenkante zu Außenkante der Außenspiegel.
Das Verkehrsministerium sagt glasklar: „Dabei ist die tatsächliche Breite (einschließlich Außenspiegel und Ladung) gemeint, nicht die in den Zulassungsbescheinigungen angegebene Breite." Und: „Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen Fahrzeugführers, sich über die tatsächlichen Abmessungen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt kundig zu machen." Entsprechende Angaben stecken in Betriebsanleitungen und Katalogen. Wer offiziell anfragt, stößt an Grenzen: Hersteller tun sich mit Breitenangaben für abgelöste Modelle schwer, promobil wartete zum Teil länger als eine Woche auf Antwort.
Nun treibt die Vernunft ohnehin viele Fahrer in Baustellen auf die rechte Seite. Doch speziell bei Stockungen lockt die Überholspur. Erst recht bei Verlegung der Überholspur auf die Gegenfahrbahn. Darüber hinaus sind nicht nur Transporter und Campingbusse von der Auslegung der Gesetzeslage betroffen, sondern auch viele Pkw. Der aktuelle Bestseller VW Golf etwa überschreitet das Maß von zwei Metern von Spiegel zu Spiegel ebenfalls.
Hielten sich alle Autofahrer an die Regeln, wären die Überholspuren in Baustellen verwaist, die rechten Spuren blockiert. Aberwitzig wäre dies an dreispurigen Baustellen mit zwei begrenzten Überholspuren. Nordrhein-Westfalen hat Konsequenzen gezogen. Seit Frühjahr gilt in diesem Bundesland eine Verordnung, laut der Überholspuren in Autobahn-Baustellen nach Möglichkeit 2,6 statt bisher 2,5 Meter breit ausgeführt werden sollen. Die zulässige Fahrzeugbreite steigt parallel von 2,0 auf 2,1 Meter.
Der Golf darf dann links fahren. Campingbusse wie California, Marco Polo, Nugget, James Cook und Kollegen jedoch schickt das Verkehrszeichen 264 auch künftig auf die rechte Spur.
So breit sind Kastenwagen
- Modell: Fiat Ducato 1994–2006
- Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 2024 mm
- Breite über Außenspiegel: keine Angabe
- Modell: Fiat Ducato ab 2006
- Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 2050 mm
- Breite über Außenspiegel: 2690 mm
- Modell: Fiat Scudo ab 2005
- Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1870 mm
- Breite über Außenspiegel: 2194 mm
- Modell: Ford Transit ab 2000
- Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1974 mm
- Breite über Außenspiegel: 2374 mm
- Modell: Mercedes Vito 1995–2003
- Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1880 mm
- Breite über Außenspiegel: 2216 mm
- Modell: Mercedes Vito/Viano ab 2003
- Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1901 mm
- Breite über Außenspiegel: 2253 mm
- Modell: Mercedes Sprinter 1995–2006
- Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1933 mm
- Breite über Außenspiegel: 2326 mm
- Modell: Mercedes Sprinter ab 2006
- Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1993 mm
- Breite über Außenspiegel: 2425 mm
- Modell: VW Caddy ab 2004
- Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1794 mm
- Breite über Außenspiegel: 2062 mm
- Modell: VW T4
- Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1840 mm
- Breite über Außenspiegel: 2175 mm
- Modell: VW T5
- Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1904 mm
- Breite über Außenspiegel: 2283 mm
- Modell: VW Crafter ab 2006
- Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1993 mm
- Breite über Außenspiegel: 2426 mm