Meldepflicht auf Stellplätzen
Paragraphen-Ritt

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Schluss mit der Unsicherheit: Auf Stellplätzen müssen Meldescheine ausgefüllt werden. Warum das so ist, wie es funktionieren soll und wie die Stellplatzbetreiber damit umgehen.

Stellplatz Nesselwang
Foto: Archiv

Wer im Hotel oder Campingplatz eincheckt, muss sich an der Rezeption mit seinen persönlichen Daten anmelden. Auf Stellplätzen blieb man davon bisher oft verschont. Doch seit November 2015 ist nun das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. In Bezug auf dieses neue Gesetz gibt es immer wieder Verwirrungen, insbesondere bei der Frage, ob man nun auf Stellplätzen generell einen Meldeschein ausfüllen muss.

Meldepflicht: Welches Gesetz ist hier gültig?

Grundsätzlich muss man zwischen zwei Gesetzen unterscheiden. Zum einen gibt es das Beherbergungsstatistikgesetz. Nach Auskunft des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie kann "eine Meldepflicht für Reisemobil-Stellplätze aus dem Beherbergungsstatistikgesetz nicht hergeleitet werden".

Zum anderen ist das bereits oben erwähnte Bundesmeldegesetz (BMG) relevant. Auch hier muss man wieder zwischen zwei Sachverhalten unterscheiden. Da wäre erstens die allgemeine Meldepflicht beim Bezug einer Wohnung, die in Paragraph 17 BMG geregelt wird. Wer in Deutschland gemeldet ist, unterliegt dieser Meldepflicht bei Übernachtungen auf Stellplätzen nicht.

Zweitens existiert auch die besondere Meldepflicht für Beherbergungsstätten, die für Übernachtungen auf Stellplätzen ausschlaggebend ist. In Paragraph 29, Absatz 2 steht: "Beherbergte Personen haben am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben (...)."

Auf dieser Grundlage müssen also auf allen Stellplätzen in Deutschland die besonderen Meldezettel ausgefüllt werden. Warum konnte es dann überhaupt zu Verwirrungen kommen? Grund dafür ist der Absatz 4 des Paragraphen 29, in dem steht: "Personen, die in Zelten, Wohnmobilen, Wohnwagen oder Wasserfahrzeugen auf gewerbs- oder geschäftsmäßig überlassenen Plätzen übernachten, unterliegen nicht der Meldepflicht nach § 17 Absatz 1 und 2 (...)." Dieser Satz wurde – auch von der Fachpresse – fälschlicherweise oft so interpretiert, dass damit überhaupt keine Meldepflicht für Stellplatz-Übernachtungen bestünde. Tatsächlich entbindet er die Gäste aber nur von der allgemeinen Meldepflicht, also dem Gang zum Amt.

Wie kann die Meldepflicht auf Stellplätzen umgesetzt werden?

Wie soll der Meldepflicht auf Stellplätzen nachgekommen werden, die kein Personal vor Ort haben? Der Gesetzgeber empfiehlt, die Gäste per Aushang aufzufordern, den ausliegenden Meldeschein auszufüllen. Ausländische Gäste müssen außerdem Ausweispapiere vorlegen. Dies könnte laut Ministerium bei einem täglichen Kontrollgang geschehen, oder die Gäste könnten per Aushang gebeten werden, eine zuständige Person im Ort aufzusuchen.

Und wie sieht’s in der Praxis aus? Wir haben bei Stellplatzbetreibern nachgefragt. Aldo Hovenjürgen vom Wohnmobilpark Winterberg hat mit der Stadt eine Sonderregelung getroffen, nach der er nur einen Bruchteil der eigentlich im Gesetz geforderten Daten von seinen Gästen erhebt.

Auch der Zweite im Bunde traf eine Vereinbarung mit der Gemeinde: "Wir haben auf unserem Platz jedes Jahr 40.000 bis 50.000 Ankünfte. Ich habe eine Vereinbarung mit der Gemeinde getroffen, sodass ich die erhobenen Daten elektronisch übermitteln kann. Das funktioniert recht gut." Er möchte nicht namentlich genannt werden, da er befürchtet, dass die Stadt dann die Vereinbarung zurücknehmen könnte.

In Friedrichstadt betreibt Anja Andersen den Wohnmobilstellplatz am Halbmond, die Gebühren werden per Automat erhoben. Da auf dem Platz nicht ständig Personal vor Ort ist, stellt sie nun einen Kasten mit Meldezetteln auf. Ob die Gäste die Zettel aber selbstständig ausfüllen, steht auf einem ganz anderen Blatt. Anja Andersen hat daran berechtigte Zweifel. Doch Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Meldebestimmungen hin oder her: Die Stellplatzbetreiber sollten jedenfalls nicht darunter leiden. Jeder Reisemobilist kann sie unterstützen, indem er den Meldezettel selbstständig ausfüllt.

Die Stimmen der Stellplatz-Betreiber

  • Anja Andersen vom Wohnmobilstellplatz am Halbmond in Friedrichstadt: "Bei uns hier in Friedrichstadt werden die Stellplatzgebühren per Automat bezahlt. Es ist also kein Personal auf dem Platz, das die Meldescheine ausfüllen könnte. Wir stellen jetzt eine Box mit Meldescheinen neben der Einfahrschranke auf, die die Besucher dann selbstständig ausfüllen müssen."
  • Aldo Hovenjürgen vom Wohnmobilpark Winterberg: "Wir haben eine Sonderregelung mit der Stadt ausgehandelt, daher müssen wir nur die Anzahl der Personen und der Übernachtungen aufschreiben, aber keine persönlichen Daten. Das erspart uns viel Aufwand – mit dieser Regelung kann ich daher sehr gut leben!"

Deutschland, deine Paragraphen ...

Warum denn einfach, wenn’s auch kompliziert geht? Gerade für Stellplätze, die per Automat abrechnen, also kein Personal vor Ort haben, ist das Bundesmeldegesetz eine Zumutung. Die Vorschläge seitens des Gesetzgebers zur Umsetzung sind völlig realitätsfremd. Wie soll ein Stellplatzbetreiber denn kontrollieren, dass die Gäste die Meldezettel korrekt ausfüllen oder ihre Ausweispapiere vorlegen? Eine Befreiung von der besonderen Meldepflicht für Stellplätze oder zumindest eine deutliche Vereinfachung ist das einzig Sinnvolle.