Basiswissen Saisonkennzeichen fürs Wohnmobil
Zeit ist Geld

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Nutzt man das Wohnmobil nicht das ganze Jahr über, kann sich ein Saison- oder Wechselkennzeichen lohnen. promobil zeigt Ihnen, worauf Sie beim Kennzeichen achten müssen und was nicht erlaubt ist.

Basiswissen
Foto: Archiv

Wintercamping ist nicht jedermanns Sache: Wenn’s schneit und stürmt, bleiben viele Reisemobilfahrer lieber zu Hause in der warmen Stube. Macht das Mobil in den kalten Monaten Pause, braucht es in dieser Zeit auch keine Zulassung. Anstatt das Fahrzeug komplett stillzulegen und im Frühjahr wieder anzumelden, greift man besser auf Saisonkennzeichen zurück.

Diese können für die Dauer von zwei bis elf Monaten beantragt werden. Der Zeitraum darf nicht unterbrochen sein, außerdem ist eine Eintragung in den Fahrzeugschein notwendig. Falls der Halter das Fahrzeug doch länger nutzen möchte, ist eine förmliche Änderung des Betriebszeitraums erforderlich. Für Reisemobile hat sich der Zulassungszeitraum von April bis Oktober bewährt. Bei einer fünfmonatigen Pause kann man je nach Fahrzeug bis zu 200 Euro Kfz-Steuer sparen. Außerhalb des Zulassungszeitraums muss das Reisemobil auf privatem Grund stehen. Es ist dort immer noch versichert, zum Beispiel gegen Diebstahl oder Beschädigung. Damit die Ruheversicherung für abgemeldete Fahrzeuge greift, muss der Abstellplatz eingefriedet, also beispielsweise mit einem Zaun und abschließbarem Tor gesichert sein.

Basiswissen rund ums Wohnmobil

Das Wechselkennzeichen gibt es in Deutschland seit 2012. Es ermöglicht, zwei Fahrzeuge abwechselnd mit demselben Kennzeichen zu bewegen. Klingt gut, hat aber einen Haken: Anders als beispielsweise in Österreich zahlt man für beide Fahrzeuge den vollen Steuersatz. Eine finanzielle Ersparnis kommt nur durch einen vergünstigten Versicherungsbeitrag zustande, den aber auch nicht jede Versicherung anbietet. Kurz gesagt: Ein Saisonkennzeichen ist die bessere Wahl.