Campingurlaub im EU-Ausland 2020
Das sind die Regeln nach der Corona-Isolation

Ab dem 15. Juni öffnet Deutschland wieder die Grenzen – promobil verrät, worauf Sie im Reisemobil-Urlaub achten müssen. So funktioniert das neue "Normal" in den beliebtesten Campingländern.

Griechenland
Foto: Manu und Steffi Thier

Die Infektionszahlen gehen runter, die Temperaturen steigen – und die Reisemobilisten haben großes Fernweh nach vielen Wochen daheim. Demnächst öffnen die Grenzen in Deutschland und es ist theoretisch möglich, ins Ausland zu fahren, um dort den Sommerurlaub zu verbringen. Doch: Welche Regeln gelten im Ausland? Und was muss man auf einer Campingreise 2020 beachten?

Die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes werden am 15. Juni 2020 aufgehoben – doch das soll noch lange kein Freifahrtschein sein. Ab dann gelten Reisehinweise, die täglich aktualisiert werden und die Gefahr für eine Covid-19-Ansteckung immer wieder aufs Neue bewerten. In vielen Ländern gelten darüber hinaus verschiedene Hygiene- und Sicherheitsregeln. promobil hat alles Wissenswerte für die Lieblingsreiseziele der Deutschen zusammengefasst (Stand: 04.06.2020).

Corona und die Wohnmobil-Branche

Dänemark

Einreise möglich ab: 15. Juni 2020, Einreisenden wird ein Corona-Test angeboten. Bei Einreise ist ein Unterkunftsnachweis nötig für mindestens sechs aufeinanderfolgende Nächte.

Campingplätze/Unterkünfte: geöffnet, keine Übernachtung in Kopenhagen möglich

Restaurants/Cafés: geöffnet

Freizeitangebot: Geschäfte, Museen und Kulturstätten sind geöffnet. Versammlungen im öffentlichen und privaten Raum mit über 10 Personen sind untersagt.

Maskenpflicht: keine Mundschutzpflicht

Frankreich

Einreise möglich ab: 15. Juni 2020 – ohne Einschränkungen, davor nur mit triftigem Grund

Campingplätze/Unterkünfte: bereits geöffnet, in Paris erst ab Ende Juni

Restaurants/Cafés: geöffnet. Maximale Personenanzahl pro Tisch: 10. Servicepersonal muss Maske tragen. In Paris bislang nur Verzehr auf Terrassen möglich.

Freizeitangebot: Theater, Museen, Sehenswürdigkeiten geöffnet. Strände ebenfalls, doch Vorsicht, hier gelten regionale Bestimmungen um zu große Menschenansammlungen zu vermeiden. Ufer von Flüssen und Seen wieder geöffnet. Online-Reservierung an einigen Kulturorten erforderlich.

Maskenpflicht: Bei Museumsbesuch und in öffentlichen Verkehrsmitteln für alle ab 11 Jahre. Bußgeld von 135 Euro bei Erstverstoß. Dringende Empfehlung, auch in Geschäften eine Maske zu tragen.

Italien

Einreise möglich ab: 3. Juni 2020 – Da eine Einreise nach Österreich erst ab 15. Juni möglich ist, sind dort Toiletten- oder Kaffeepausen auf der Durchfahrt nach Italien nicht erlaubt. Das Bußgeld bei einem Verstoß liegt bei 1450 Euro. Auch die Schweiz erlaubt die Durchreise, dort sind Stopps nach Info des ADAC erlaubt.

Campingplätze/Unterkünfte: geöffnet – in Rom teilweise noch geschlossen

Restaurants/Cafés: geöffnet unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Es gilt Maskenpflicht, zum Essen darf die Maske abgenommen werden. Desinfektionsmittel müssen bereitstehen.

Freizeitangebot: Museen und Kultureinrichtugen sind geöffnet. Discotheken, Spa- und Wellnesseinrichtungen sind weiterhin geschlossen. Ab 15. Juni sind kulturelle Veranstaltungen unter Auflagen möglich (1000 Personen im Freien, 200 in geschlossenen Räumen). Es gelten überall Abstandsregeln. An den Stränden müssen Sonnenschirme weit genug voneinander entfernt stehen.

Maskenpflicht: Ja! Die Pflicht wird in den verschiedenen Regionen unterschiedlich gehandhabt. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von 400 – 3000 Euro. Desinfektionsmittel müssen überall bereit stehen.

Aktuelle Infos zur Lage: FAQ und Website der Italienische Gesundheitsbehörde, Infos des Auswärtigen Amtes

Kroatien

Einreise möglich ab: 28. Mai 2020 – Kontakt- und Aufenthaltsdaten werden an der Grenze erfasst, möglich ist eine Online-Registrierung vorab. Transit durch Österreich und Slowenien ist möglich, wenn Unterkunftsbestätigung vorliegt.

Campingplätze/Unterkünfte: geöffnet

Restaurants/Cafés: geöffnet, es gelten Abstandsregeln (1,5 Meter)

Freizeitangebot: Museen haben geöffnet. An den Stränden gelten Zugangsbeschränkungen und Abstandsregeln. Auf 100 Quadratmetern dürfen sich im Wasser und an Land maximal 15 Personen aufhalten.

Maskenpflicht: In Geschäften und im öffentlichen Verkehr wird das Tragen einer Maske empfohlen, es herrscht keine Pflicht.

Niederlande

Einreise möglich ab: möglich, Appell an Tagestouristen an Feiertagen nicht einzureisen

Campingplätze/Unterkünfte: geöffnet; ab 1. Juli komplett geöffnet, bis dahin bleiben Sanitäranlagen geschlossen

Restaurants/Cafés: geöffnet, Maximalzahl an Gästen: 30, ab 1. Juli: 100. Reservierung vorab notwendig. Es gelten Abstandsregeln. Kneipen und Clubs bleiben geschlossen.

Freizeitangebot: Museen, Sehenswürdigkeiten, Theater, etc. geöffnet

Maskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln für alle ab 13 Jahren, Bußgeld: 400 Euro.

Österreich

Einreise möglich ab: keine Grenzkontrollen mehr ab 4. Juni

Campingplätze/Unterkünfte: geöffnet

Restaurants/Cafés: geöffnet, ab 15. Juni fällt Maskenpflicht beim Betreten des Lokals weg.

Freizeitangebot: Museen, Freizeiteinrichtungen und Sehenswürdigkeiten sind geöffnet. Kulturveranstaltungen schrittweise wieder möglich. Treffen von mehr als 10 Personen im öffentlichen Raum sind untersagt.

Maskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Seilbahnen, im Gesundheitsbereich (auch: Apotheken) und bei Dienstleistungen, wenn kein Mindestabstand (1 Meter) eingehalten werden kann (z.B. Frisör). Bis 15. Juni: Im Restaurants beim Betreten bis zum Platz.

Aktuelle Infos zur Lage: Website der Tourismus-Behörde,

Die aktuelle Ausgabe
Promobil 06 / 2023

Erscheinungsdatum 03.05.2023

148 Seiten