Die promobil-Redaktion erreicht immer wieder ganz konkrete und auch allgemeine Fragen zum Thema Winterreifen für Wohnmobile. Hier finden Sie alle Antworten.
Sind M+S-Reifen auch im Winter erlaubt?
Beim Wechsel von Sommer- auf Winterbereifung erwähnte die Werkstatt uns gegenüber, dass Reifen mit dem M+S-Zeichen bald nicht mehr für den Winterbetrieb zugelassen seien und dass wir deshalb neue anschaffen müssten. Was hat es damit auf sich?fragt promobil-Leser R. Bader, per E-Mail
In der Tat gibt es eine Neuregelung bei Winterreifen. Laut StVZO sind seit Mai 2017 nur noch solche Reifen wintertauglich, die mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind. Das Piktogramm aus einem Berg und einer Schneeflocke setzt ein strenges und einheitliches Prüfverfahren voraus, womit erstmals verbindliche Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit der Winterreifen auf schneebedeckten Straßen festgelegt werden. Für das bisherige M+S-Zeichen (Matsch und Schnee) gab es solche Anforderungen nicht.
Die Kennzeichnung mit dem Alpine-Symbol ist seit dem 1. Januar 2018 Pflicht. Das bedeutet aber nicht, dass Sie zwangsläufig neue Reifen benötigen. Winterpneus, die vor 2018 hergestellt wurden und lediglich mit dem M+S-Symbol gekennzeichnet sind, dürfen bis zum 30. September 2024 weiterhin gefahren werden.
Darf man im Winter mit Sommerreifen unterwegs sein?
Die Straßenverkehrsordnung regelt das seit 2010 ganz eindeutig: Winterreifen (oder Ganzjahresreifen mit M+S Symbol) sind im Winter Pflicht, wenn es zu Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte kommt. Dabei gilt eine vorgeschriebene Mindest-Profiltiefe von 1,6 mm – auch bei Sommerreifen.
Zu welcher Jahreszeit beginnt die Winterreifenpflicht?
Wann genau man Winterreifen braucht, ist nicht festgelegt: Eine zeitlich genaue Winterreifenpflicht gibt es nicht. Meist gilt die Faustregel von Oktober bis Ostern. Wenn die Witterungsverhältnisse jedoch wie beschrieben sind, besteht die Winterreifenpflicht.
Wie sehen die Konsequenzen aus, wenn ich nicht mit Winter- oder Ganzjahresreifen fahre?
Wer bei Schnee und Eis noch mit Sommerreifen fährt, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Bei der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer muss man sogar mit 80 Euro rechnen. Wer allerdings bei winterlichen Straßenverhältnissen sein Auto mit Sommerreifen nicht bewegt, begeht auch keine Ordnungswidrigkeit.
Zahlt die Kfz-Versicherung, wenn man mit Sommerreifen einen Unfall verursacht?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt grundsätzlich immer Schadensersatzansprüche. Sind Sie allerdings mit falscher Bereifung uterwegs, zahlen Sie unter Umständen mit. Im Falle eines Verkehrsunfalls, könnten Sie am Ende sogar der Schuldige werden, sollten Sie keine Winterreifen aufgezogen haben.
VORSICHT: Selbst als geschädigter Unfallgegner könnte man betroffen sein! Die Vollkaskoversicherung reguliert die Schäden am eigenen Fahrzeug. Diesen Schutz kann verlieren, wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit der falschen Bereifung unterwegs ist. Denn spielen bei einem Unfall ungeeignete Reifen eine Rolle, könnte dem Fahrer grob fahrlässiges Handeln vorgeworfen werden. Der Kaskoversicherer ist dann gegebenenfalls berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen (nach § 81 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz).
Wo herrscht in Europa Winterreifenpflicht?
Trotz EU gibt es keine einheitliche Regelung zu Winterreifen in Europa. In unterschiedlichen europäischen Ländern gelten unterschiedliche Regeln. Eine Übersicht finden Sie hier.