Wer in einem großen Wohnhaus mit mehreren Parteien wohnt, kennt das schon: Es ist wichtig, Rücksicht aufeinander zu nehmen. Dazu zählt seit Kurzem auch, dass ein Wohnmobil nicht über längeren Zeitraum auf dem Parkplatz der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abzustellen – sofern die anderen Eigentümer nicht damit einverstanden sind.
Das unterstrich 2014 das Amtsgericht Hatting mit seinem Urteil. Ein Wohnungseigentümer hatte im Winter stets sein abgemeldetes Wohnmobil auf einer der Stellflächen der WEG abgestellt. Das Fahrzeug blockierte dann für einen sehr langen Zeitraum einen Parkplatz aller Hausbewohner. Diese beschlossen in der Eigentümerversammlung, dass Fahrzeuge nicht länger als 14 Tage auf einem Stellplatz stehen dürfen. Das gilt auch für Anhänger, Wohnwagen und Ähnliches.
Gerichtsurteil verbietet Wohnmobil-Dauerparker
Das Gerichtsurteil wurde von dem Wohnmobil-Besitzer angefechtet, da er sein Fahrzeug im Winter gerne im Auge behalten wollte, allerdings ohne Erfolg. Der Richter betonte nochmals, dass es gegen die Regelung keinen Einwand gebe, da der Besitzer des Wohnmobils keineswegs damit benachteiligt sei. Ganz im Gegenteil seien eher die anderen Eigentümer im Nachteil, da eine Stellfläche dauerhaft belegt sei. Hinzu kommt, dass Parkplätze mit recht kurzfristiger Vorwarnung manchmal für Handwerker oder ähnliche beansprucht werden.
Jede WEG hat seit diesem Urteil das Recht, Eigentümern zu verbieten einen der Parkplätze als Dauer-Abstellplatz zu nutzen. Sollten Sie in der Lage sein, dass Sie ihr Wohnmobil auf keiner Stellfläche vor dem Haus abstellen können oder gar keinen Parkplatz zur Verfügung haben, hat promobil für Sie eine Liste verschiedener Unterstell-Möglichkeiten zusammengetragen. Ein weiterer Vorteil von Abstellplätzen: Wenn Sie das Wohnmobil über den Winter in einer Garage oder Scheune unterstellen, ist es außerdem vor Feuchtigkeit wie Regen und Schnee geschützt.
Wohnmobile am Straßenrand parken
Wohnmobile dürfen im Gegensatz zu Wohnwagen unbegrenzt lange am Straßenrand geparkt werden. Wem dies zu unsicher ist, sollte sich frühzeitig über einen Winter-Abstellplatz fürs Wohnmobil Gedanken machen. Wer allerdings nur ein Saisonkennzeichen besitzt und sein Wohnmobil etwa über den Winter abmeldet, darf es nicht einfach an der Straße abstellen. Dann drohen dem Fahrzeughalter neben den Kosten für den Abschleppdienst auch Punkte in Flensburg.
Bei diesem Gerichtsurteil zum Thema Stellplatz von Mehrfamilien-Häusern stellt sich manch einem eventuell die Frage, wie Gerichte grundsätzlich über Wohnmobil-Streitereien entscheiden. Aus diesem Grund hat unsere Redaktion weitere interessante Gerichtsurteile über Wohnmobile zusammengetragen.