Bettensteuer, Kurtaxe & Co.
Versteckte Übernachtungsgebühren

Ärgerthema Bettensteuer: Höhere Übernachtungspreise und sinnlose Bürokratie treiben viele Reisemobilisten um. promobil sprach mit Betroffenen und erklärt, wie sich die Preise zusammensetzen.

Städte mit Bettensteuer
Foto: Ulrich Kohstall, Angelika Bentin, pure-life-pictures/Fotolia, Archiv

Wer mit dem Wohnmobil unterwegs ist, kommt in der Regel nicht umhin, für seinen Übernachtungsplatz zu zahlen. Die Preisspanne auf Stell- und Campingplätzen ist groß: Während man mancherorts nur wenige Euro löhnt, blättert man in der Hauptsaison auf einem italienischen Campingplatz auch gut und gerne mal 40 Euro und mehr hin – pro Nacht, wohlgemerkt. Die Preisunterschiede lassen sich meist mit Lage, Ausstattung und Saison erklären.

Urlaubsvorbeitung

Doch nicht immer ist die Preisgestaltung so offensichtlich. Neben der altbekannten Kurtaxe tummeln sich in den Preislisten der Stellplätze inzwischen Begriffe wie Bettensteuer, Citytax, Tourismusabgabe, Kulturförderabgabe und so weiter. Städte und Kommunen legen eine erstaunliche Kreativität bei der Entwicklung neuer Konzepte an den Tag, die mehr Geld in die leeren Kassen spülen sollen. Dass sie dabei nicht nur die betroffenen Gäste, sondern auch Tourismusverbände und Beherbergungsbetriebe gegen sich aufbringen, verwundert nicht. Dennoch sind manche Abgaben weniger verpönt als andere, ein genauerer Blick lohnt sich also.


Die Kurtaxe hat in Deutschland eine lange Tradition, schon im 16. Jahrhundert wurde sie beispielsweise in Baden-Baden eingefordert. Von den über 800 Kurorten in Deutschland, sind 350 mit einem Prädikat ausgezeichnet. In der Stellplatzdatenbank von promobil finden sich 339 Stellplätze, auf denen man Kurtaxe entrichten muss. Der Kurbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe, deren Erhebung auf dem Kommunalabgabengesetz (KAG) der Bundesländer basiert. Jeder staatlich anerkannte Kurort ist dazu berechtigt eine Kurtaxe zu erheben. Die Höhe, die Staffelung und der Zeitraum werden von den Gemeinden eigenständig festgelegt.

Die Kurtaxe dient der vollständigen oder zumindest teilweisen Deckung des Kuraufwands und darf nur zweckgebunden verwendet werden. Ganz konkret werden damit zum Beispiel kostenlose öffentliche Toiletten und Parkplätze, saubere Strände, kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte oder Vorträge sowie die Pflege von Parkanlagen finanziert. Inhaber der Kur- oder Gästekarten bekommen außerdem vielerorts Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr.

Die Kurtaxe ist etabliert und im Großen und Ganzen auch akzeptiert. Für Reisemobilisten, die nur auf der Durchreise sind und daher nicht von den Annehmlichkeiten des Kurorts profitieren, ist sie dennoch oft ein Ärgernis. Schnell summieren sich relevante Beträge. Wenn man bedenkt, dass zum Beispiel alle bayerischen Staatsbäder die Kurtaxe zum 1. Januar 2015 auf 3,50 Euro erhöht haben, ist das auch kein Wunder. Festhalten kann man, dass die Kurtaxe die am weitesten verbreitete touristische Abgabe in Deutschland ist. Sie darf nur von Kurorten erhoben werden und sie fließt komplett in die Finanzierung der Kurangebote.

Anders die Tourismusabgabe: Sie kann generell von allen Gemeinden erhoben werden, die aufgrund des jeweils geltenden Kommunalabgabengesetzes hierzu berechtigt sind. Der Beitrag darf von Personen und Unternehmen eingezogen werden, die aus dem Tourismus wirtschaftlichen Nutzen ziehen. Die Tourismusabgabe wird auch Fremdenverkehrsabgabe, Fremdenverkehrsbeitrag oder Tourismusbeitrag genannt.

Die Bettensteuer unterscheidet sich von den oben genannten Abgaben in einem wesentlichen Punkt: Sie ist eine Aufwandssteuer, die für Übernachtungen erhoben wird, und damit nicht zweckgebunden. Das bedeutet, dass die Einnahmen in den Haushalt der erhebenden Gemeinde oder Stadt fließen, ohne zwangsläufig in eine touristische Infrastruktur investiert zu werden. Eine Kulturförderabgabe, wie die Bettensteuer auch genannt wird, wurde erstmals 2005 in Weimar eingeführt. Diesem Vorbild schlossen sich in den folgenden Jahren mehr und mehr Städte an – darunter auch einige, in denen es Stell- und Campingplätze gibt, beispielsweise Köln, Berlin und Bremen. Für Reisemobilisten scheint es absurd, für die Übernachtung im eigenen Bett Steuern zu bezahlen. Das sieht auch die Reisemobil Union (RU) als Interessenvertretung der Wohnmobilfahrer so, die ihre dahingehenden Bedenken zur Bettensteuer öffentlich geäußert hat.

Üblicherweise beträgt die Bettensteuer fünf Prozent vom Übernachtungspreis. Bei einer Hotelübernachtung von 80 Euro wären das also zusätzlich vier Euro Steuer, bei einem durchschnittlichen Stellplatzpreis von zehn Euro 50 Cent. „Die Bettensteuer ist eine Mehrbelastung für Stellplatzbetreiber, weil sie die Preise erhöhen müssen“, meint Roman Bauer vom Stellplatzverbund „Mein Platz“. „Die Politik macht es sich zu einfach, wenn sie Hotelbetten mit Betten in Wohnmobilen einfach so gleichsetzt.“

In Bremen heißt die Bettensteuer Citytax und beträgt pro Reisemobil pauschal zwei Euro plus Mehrwertsteuer. Durch diese im Vergleich zum Gesamtpreis unverhältnismäßig hohe Abgabe steigt der Übernachtungspreis deutlich an. Die Stellplatzbetreiber sind zwar nicht verpflichtet, die Citytax an die Gäste weiterzugeben, aber andernfalls müssten sie sie aus eigener Tasche bezahlen, was sich verständlicherweise kaum jemand leisten kann.

Hans Bahrenburg vom Stellplatz Am Kuhhirten in Bremen beklagt den dadurch verursachten Imageschaden: „Die Gäste sehen nur den hohen Preis, ihnen ist es egal, ob er aufgrund einer Citytax zustande kommt.“ Doch damit nicht genug, auch die Bürokratie nimmt ungeahnte Ausmaße an: In jedem Quartal muss Bahrenburg eine Meldung über die genaue Anzahl der Übernachtungen machen. Wer beruflich übernachtet, ist von der Citytax ausgenommen und kann sich das zu viel gezahlte Geld per Formular bei der Stadt wiederholen. „Wenn das passiert, bekomme ich einige Zeit später von der Stadt eine Meldung, dass ich die bereits abgeführte Mehrwertsteuer wieder zurückbekomme. Es handelt sich hierbei natürlich nur um Centbeträge, aber der immense Aufwand wird trotzdem betrieben“, gibt Bahrenburg schulterzuckend zu Protokoll. Kreuzfahrtschiffe sind in Bremen übrigens von der Citytax ausgenommen.

In Köln wird seit 1. Dezember eine Kulturförderabgabe in Höhe von fünf Prozent erhoben. Robert Frohn vom Reisemobilhafen Köln zahlt diese bisher noch aus eigener Tasche, ist aber mit der Stadt im Gespräch, um zu einer besseren Lösung zu kommen. Denn eigentlich müsste jeder Gast ein Formular ausfüllen, aus dem hervorgeht, ob er privat oder geschäftlich übernachtet. Da die Parkgebühr über einen Parkscheinautomaten eingezogen wird, sieht Frohn viele seiner Gäste jedoch gar nicht persönlich.

Die Umsetzung der Bettensteuer macht einen unausgegorenen Eindruck. Das wird auch dadurch untermauert, dass sie bereits in vielen Städten gerichtlich aufgehoben, abgelehnt oder auch abgeschafft wurde. Für Reisemobilisten und Stell- und Campingplatzbetreiber bleibt sie ein Ärgernis, das Kosten verursacht, ohne dass eine Gegenleistung ersichtlich ist. Was die Zukunft bringt, bleibt abzuwarten. Wünschenswert wäre jedenfalls, dass Touristen und insbesondere Reisemobilisten nicht als Melkkuh klammer Kommunen herhalten müssen.

Nachgefragt... bei Dr. Gunter Riechey, Präsident des Bundesverbands der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD)

promobil: Wie stehen Sie zum Thema Bettensteuer?

Riechey: Der BVCD hat sich bereits 2012 entschieden gegen die Erhebung einer Bettensteuer ausgesprochen. Mit der einseitigen Besteuerung der Beherbergungsbetriebe in einigen Städten und Gemeinden wird versucht, eine Konsolidierung der kommunalen Haushalte vorzunehmen. Die zusätzliche Belastung der Betriebe wirkt sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft auch im internationalen Maßstab aus. Außerdem fehlt eine Zweckbindung der Mittel für die Finanzierung touristischer Aufgaben. Viele Satzungen sind wegen gravierender Rechtsmängel von Gerichten zurückgewiesen worden.

promobil: Wie viele Campingplätze in Deutschland sind von der Bettensteuer betroffen?

Riechey: Wir haben hierzu zurzeit leider keine genauen Zahlen vorliegen. Allerdings ist die Zahl der Campingplätze in Kommunen, die bereits eine Kurabgabe, Tourismusabgabe, Fremdenverkehrsabgabe oder Ähnliches erheben, um ein Vielfaches höher, und der Ideenreichtum, ständig neue Abgaben zu ersinnen, wächst ständig. Dies belastet den
Tourismus in Deutschland.

promobil: Wird der BVCD aktiv etwas gegen die Bettensteuer unternehmen?

Riechey: Unsere Landesverbände unterstützen lokale Initiativen gegen einzelne Satzungen von Kommunen. Wir haben außerdem 2013 eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit mit der Wohnmobilgruppe Top-Platz vereinbart.

promobil: Wie sieht das Feedback der betroffenen Campingplätze aus, gibt es wegen der Bettensteuer zum Beispiel Ärger mit Gästen?

Riechey: Campingplätze, die im Geltungsbereich einer Bettensteuer liegen, haben sich mit zahlreichen Klagen von Gästen auseinanderzusetzen, vor allem wenn die spezifischen „Kulturleistungen“ für Touristen nicht erkennbar sind. Große Probleme gibt es, wenn die Bemessungsgrundlage nicht die unterschiedliche Höhe der Übernachtungskosten berücksichtigt, die bei einem Campingplatz oder Stellplatz stark von den Preisen der Hotellerie abweichen.