Verkehrskontrolle: Was darf die Polizei und was nicht? www.bussgeldkatalog.org

Alkohol- und Drogentest: Was darf die Polizei und was nicht?

Verband für bürgernahe Verkehrspolitik Was darf die Polizei und was nicht?

Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. zeigt, was Polizisten während einer Verkehrskontrolle überprüfen dürfen. Und: Welche Rechte Fahrer bei einer Alkohol- oder Drogenkontrolle haben.

Besonders im Sommer zur Biergartensaison oder nach Festivals besteht die Gefahr, dass sich Verkehrsteilnehmer alkoholisiert oder berauscht hinter das Steuer setzen. Zum Wohle aller sollte das nicht geschehen und die Polizei versucht diesem gefährlichen Verhalten mit Kontrollen Einhalt zu gebieten.

Allerdings gibt es bei Verkehrskontrollen eindeutige Grenzen. "Es gibt klare Regeln, die festlegen, was Polizisten während einer Verkehrskontrolle überprüfen dürfen. Dazu zählen die Feststellung der Identität des Fahrers, die Überprüfung von Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten, die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sowie die Fahrtauglichkeit des Fahrzeugführers", so Mathias Voigt, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV). Davon ausgenommen ist der Blick in den Kofferraum, in das Handschuhfach oder in mitgeführte Gepäckstücke. Polizisten benötigen dazu einen Durchsuchungsbefehl.

Wird das Fahrzeug trotz Verweigerung von den Polizeibeamten durchsucht, sollte immer ein Durchsuchungsprotokoll angefordert werden. Darin müssen die Beamten festhalten, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Durchsuchung stattfindet. Dadurch besteht die Möglichkeit im Nachhinein Beschwerde einzulegen. Außerdem dürfen Verkehrsteilnehmer sich den Dienstausweis zeigen lassen und die Dienstnummer notieren.

Alkohol- und Drogentests

Oft nutzen Polizisten Alkohol- und Drogentest, um die Verkehrstauglichkeit der Fahrer festzustellen. Allerdings dürfen Verkehrsteilnehmer diese ablehnen. Bei einem Gerichtsverfahren hätten sie keine Beweiskraft. Bei der momentanen Gesetzeslage kommt es nicht auf den Atemalkoholwert sondern auf den Blutalkohlwert an. Mathias Voigt: "Drogenschnelltests wiederum weisen erhebliche Fehlerquellen auf, wodurch die Ergebnisse zu ungenau sind, um vor Gericht Bestand zu haben. Selbst der Genuss von Mohnkuchen kann zu einem positiven Drogentest führen. Daher ist auch bei Drogen nur der Blutwert relevant."

Verweigern die Verkehrsteilnehmer den Alkohol- oder Drogentest, liegt es im Ermessen der Beamten, ob sie einen Bluttest vornehmen. Die Blutabnahme ist nur legal, wenn ein richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Beschluss angeordnet wird. Besteht Gefahr im Vollzug und die Polizisten erreichen keinen Staatsanwalt oder Richter, dürfen sie legal einen Bluttest ohne Beschluss machen. Dabei müssen konkrete Hinweise auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch vorliegen. Das ist der Fall, wenn Drogenhunde anschlagen oder es im Fahrzeug nach Alkohol oder Drogen riecht. Beamte machen sich der Körperverletzung im Amt strafbar, wenn sie keinen richterlichen Beschluss haben oder keine Gefahr im Vollzug besteht und trotzdem einen Bluttest durchführen.

Keine Drogen und Alkohol am Steuer!

Verkehrsteilnehmern muss bewusst sein, dass, wenn sie Alkohol oder Drogen konsumiert, das bei den Test ans Licht kommt. In diesem Fall ist der Führerschein in Gefahr. Ganz zu schweigen von der Gefahr, die sie selbst im Straßenverkehr darstellen.

Weitere Informationen: www.bussgeldkatalog.org/verkehrskontrolle

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Infografik: Allgemeine Verkehrskontrolle1,03 MByte
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