Parken an Parkuhren oder Parkscheinautomaten scheint einfach. Wenn die Geräte aber defekt sind oder die Parkzeit verlängert werden soll, tauchen schnell Fragen auf. Der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) beantwortet die wichtigsten.
Parken an Parkuhren oder Parkscheinautomaten scheint einfach. Wenn die Geräte aber defekt sind oder die Parkzeit verlängert werden soll, tauchen schnell Fragen auf. Der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) beantwortet die wichtigsten.
Zunächst einmal gilt: Die zulässige Parkzeit darf nicht überschritten werden, auch nicht kurzfristig. Wer weitere Münzen einwirft oder einen neuen Parkschein zieht, darf die Parkzeit aber bis zur angegebenen Höchstparkdauer verlängern.
Ebenfalls erlaubt ist es, die Restparkzeit des Vorgängers zu nutzen, solange die Parkuhr funktioniert. Bei Parkscheinautomaten klappt das nur, wenn der andere Fahrer seinen Parkschein weitergibt. Dann muss dieser - wie üblich - gut sichtbar hinter der Frontscheibe liegen. Kurzes Halten zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen kostet nichts.
Parkgebühren sparen können Kleinfahrzeuge, wenn mehrere von ihnen in einer Markierung abgestellt sind. Allerdings gilt das nur an Parkuhren. Dort genügt es, wenn einer sie in Gang setzt. Bei Parkscheinautomaten dagegen muss für jedes Fahrzeug ein Parkschein gezogen werden.
Der umgekehrte Fall ist einheitlich geregelt. Ragt ein großes Fahrzeug über die Markierung hinaus und belegt zwei Parkplätze, muss nur ein Parkschein gezogen beziehungsweise eine Parkuhr aktiviert werden.
Sind Parkuhr oder Parkscheinautomat defekt, kommt die Parkscheibe zum Zug. Genau wie ein Parkschein, muss sie gut sichtbar hinter der Frontscheibe liegen. Übrigens wird die Parkscheibe immer auf den Halbstunden-Strich gestellt, der auf die Ankunft folgt. Ein Beispiel: Wer um 10.07 Uhr sein Fahrzeug parkt, stellt die Parkscheibe auf 10.30 Uhr.
Prüfen Sie, ob der Parkplatz auch wirklich für Wohnmobile zugelassen ist. Das erkennen Sie an der Beschilderung.