Am 10. Februar 2017 hat der Bundesrat beschlossen die Fahrzeug-Zulassungsverodnung (FZV) zu ändern. Zuvor war es nicht klar festgehalten, ob ein H-Kennzeichen für Oldtimer mit einem Saisonkennzeichen kombinierbar ist. Auf Seite 3 § 9 Absatz 3 der Verordnung heißt es jetzt: "Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 […] können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden."
Als Ergänzung wurde noch folgende Passage verabschiedet: "Mit der Neufassung von Satz 4 soll klargestellt werden, dass die Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen zulässig ist. Stimmen in der Literatur hatten anderes aus einer älteren Gesetzesbegründung hergeleitet. Für ein Verbot dieser Kombination ist aber kein sachlicher Grund ersichtlich."
KfZ-Steuer sparen mit Saisonkennzeichen für Oldtimer
Mit der neu eingeführten Passage in der Fahrzeug-Zulassungsverodnung können ordentlich Steuern gespart werden. Mit einem H-Kennzeichen bekommen Fahrzeughalter grundsätzlich steuerliche und versicherungstechnische Vergünstigungen. Mit einem Saisonkennzeichen werden die Steuern dann noch stärker reduziert.
Der Bundesrat sagt: "Die Klarstellung der Verordnung hat Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer zur Folge." Der Bund rechnet mit Kfz-Steuer-Mindereinnahmen von 10 Millionen Euro im laufenden Jahr und 20 Millionen Euro jährlich ab 2018, wenn ein Großteil der Halter Saisonkennzeichen nur für acht Monate (März bis Oktober) nutzen. Hinzu kämen nicht abschätzbare Einbußen bei der Versicherungssteuer.
Für ein Fahrzeug kann ein H-Kennzeichen beantragt werden, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist. Des weiteren muss es weitestgehend im Originalzustand und in guter Erhaltung sein. Ein Saisonkennzeichen kann für zwei bis elf Monate beantragt werden. Mit reduzierter Saison kann man Versicherung und Steuern sparen.
Mobile mit H-Kennzeichen
Sind ältere Reisemobile mit Dieselmotoren auch mit einem H-Kennzeichen von Fahrverboten in Umweltzonen betroffen?Leserfrage von Jörg Rohrbach, per E-Mail
Sofern Sie für Ihr Reisemobil ein H-Kennzeichen erhalten haben, dürfen Sie auch ohne eine Feinstaubplakette in Umweltzonen fahren – zumindest hierzulande. Neben der hubraum- und gewichtsunabhängigen Besteuerung zählt gerade das ja zu den großen Vorteilen. Die Einstufung zum Oldtimer setzt aber einige Bedingungen voraus. Neben dem vorgeschriebenen Fahrzeugalter von mindestens 30 Jahren ist ebenso der Fahrzeugzustand entscheidend. Schäden wie Durchrostungen müssen vor einer Vorführung beim TÜV oder der DEKRA ausgebessert werden. Darüber hinaus muss sich das Fahrzeug im Originalzustand befinden. Umbauten im Sinne der Sicherheit sind aber zulässig.