Neue Führerscheinregelung ab 2017
C1-Führerschein ist nur noch 5 Jahre gültig

Zum Jahr 2017 haben sich einige Regelungen für den Führerschein geändert. Davon betroffen ist auch der C1-Führerschein. Diese Fahrerlaubnis gilt seit dem 28. Dezember nur noch befristet.

Basiswissen: Fuehrerschein
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Neues Jahr, neue Regel: Wer einen C1- oder C1E-Führerschein zusätzlich zur Führerschein Klasse B besitzt, muss sich an die neue zeitliche Befristung halten. Inhaber müssen künftig alle fünf Jahre ein Gesundheitsprüfung absolvieren, um den Führerschein zu verlängern. Bislang waren vom Fünf-Jahres-Intervall nur Fahrer ab 50 Jahren betroffen. Die Prüfung beinhaltet laut TÜV Süd eine ärztliche Untersuchung zum Ausschluss von Erkrankungen, die die Fahrereignung beeinflussen, und eine Untersuchung des Sehvermögens hinsichtlich Sehschärfe, Gesichtsfeld und Farb- und Stereosehen.

Führerschein C1 und C1E: Änderungen

Mit dem Führerschein Klasse C1 dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 bis 7,5 Tonnen gefahren werden. Betroffen sind alle, die ihren C1- oder C1E-Führerschein ab dem 19. Januar 2013 erstmals ausgestellt bekommen haben. Ein Verstoß gegen diese neue Vorgabe wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis eingestuft und wird als Straftat sanktioniert. 

Diese neue Regelung gilt auch dann, wenn im Führerschein (Rückseite Spalte 11) ursprünglich eine Befristung auf die Vollendung des 50. Lebensjahres eingetragen wurde. Die Inhaber solcher Führerscheine sind aufgefordert, ihre Führerscheine umzutauschen, um die Eintragungen an die neue Rechtslage anzupassen.

Eine weitere Änderung ist, dass der C1-Führerschein nicht mehr für schwere Kraftfahrzeuge (3,5 bis 7,5 Tonnen) gilt, die zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt wurden. Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t benötigen mindestens die Klasse D1 (Klein-Bus), auch wenn nur bis zu acht Fahrgastplätze vorhanden sind. Darunter fallen beispielsweise Kleinbusse, Bürgerbusse und Stretch-Limousinen. Ausgenommen sind Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Katastrophenschutz, gepanzerte Limousinen und Wohnmobile.

Die Führerscheinänderung betrifft nicht alle

Führerscheine, die vom 1.1.1999 bis zum 18.1.2013 erteilt wurden, sind davon nicht betroffen. Diese Führerscheinhalter behalten die Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, erst danach wird sie jeweils auf fünf Jahre befristet. Für Personen mit einem solchen Führerschein ändert sich also nichts.

Dasselbe gilt auch für Inhaber von Fahrerlaubnissen (Klasse 3 alt), die bis 31. Dezember 1998 neu erteilt wurden. Diese Führerscheine genießen Besitzstand und haben unbefristete Gültigkeit.

Weitere Änderungen 2017

Auch mit dem Führerschein Klasse C gilt dieselbe Regelung für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung wie für den C1. Für das Führen von Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen, die zur Personenbeförderung gebaut wurden, benötigt man unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze die Fahrerlaubnis D1.

Ebenfalls seit dem 28. Dezember 2016 gilt eine Führerschein-Neuregelung für Motorradfahrer. Stufenführerschein-Neulinge dürfen mit ihrer Fahrerlaubnis A2 nur noch Motorräder mit 48 PS (35 kW) fahren, die ungedrosselt nicht mehr als 95 PS (70 kW) haben. Nach Auskunft des Industrieverbands Motorrad (IVM) gilt allerdings für ältere A2-Führerscheine Bestandsschutz (erworben zwischen dem 19. Januar 2013 und dem 27. Dezember 2016) – allerdings nur in Deutschland.