Bundesregierung plant neue Kfz-Steuer 2018
Besteuerung je nach Abgas-Werten

Ab September 2018 sollen alle Fahrzeuge nach ihrem tatsächlichen Kohlendioxid-Ausstoß besteuert werden. Anhand des neuen Prüfverfahrens WLTP sollen realistische Werte ermittelt werden. 

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Foto: Ingolf Pompe, ADAC

Fahrzeughalter müssen in den kommenden Jahren mit einer höheren Kfz-Steuer rechnen. Die Bundesregierung rechnet dadurch mit Mehreinnahmen von 1,1 Milliarden Euro, berichtete das Handelsblatt. Ab September 2018 soll die so genannte "Worldwide Harmonizes Light-Duty Vehicles Test Procedure" (WLTP) das bisherige Prüfverfahren "Neuer Europäischer Fahrzyklus" (NEFZ) ablösen. Dieses stufte bisher Fahrzeuge in Schadstoff-Klassen ein und daraus wurde die Kfz-Steuer berechnet.

Prüfverfahren WLTP erhöht Kfz-Steuer ab 2018

Das WLTP Prüfverfahren soll realistischere Kohlendioxid-Werte messen als das alte NEFZ Verfahren. Ab 2018 wird die Prüfung für Neufahrzeugen mit neuer Typgenehmigung genutzt und ab 2019 an allen neuen Fahrzeugen. Eine neue Typgenehmigung kommt beispielsweise bei Modellwechseln von Fahrzeug-Herstellern vor. Für Gebrauchtwagenfahrer besteht bisher nicht die Gefahr, dass ihr Fahrzeug auch durch das neue Prüfverfahren muss. 

Bei der WLTP wird das Messverfahren verändert: Die Geschwindigkeit steigt von 120 auf 131 km/h, die Fahrzeuge müssen über 30 Minuten lang getestet werden statt nur 20 Minuten und 23 statt 11 Kilometer zurücklegen. Viele Fahrzeuge werden damit wahrscheinlich einen schlechteren CO2-Wert bekommen und müssen in Zukunft mehr für die Kfz-Steuer hinblättern. 

Wohnmobile werden bisher nach Gewicht und Schadstoff-Ausstoß versteuert. Für Wohnmobile sind keine Änderungen zu erwarten, sofern sie nicht als Pkw zugelassen sind. Bislang ist es nicht üblich, für die verschiedenen Aufbauformen genaue CO2-Ausstoßbestimmung zu ermitteln.

Tipps zum Steuern-Sparen

Wer bei der Kfz-Steuer sparen will, sollte über ein Saisonkennzeichen fürs Wohnmobil nachdenken. Wenn Sie Ihr Wohnmobil nur im Sommer nutzen und im Winter unterstellen, kommen Sie mit einem Saisonkennzeichen günstiger weg. 

Für alle Fahrer von gebrauchten Freizeitfahrzeugen gilt: ab 30 Jahren wird ein Fahrzeug als Oldtimer eingestuft und auch das spart wieder Steuern. Eine weitere Lösung wären Elektro-Fahrzeuge, denn diese sind bislang steuerfrei.