Wer nach Frankreich in den Campingurlaub fährt oder das Land Richtung Spanien und Portugal durchquert, muss aufpassen. In Frankreich gelten zum Teil strengere Verkehrsregeln als in Deutschland, auch für Wohnmobile.
Tempolimit
In Frankreich gelten feste Tempolimits auf Autobahnen. Eine Geschwindigkeit von 130 km/h darf nicht überschritten werden, sonst drohen Bußgelder bis zu 1.500 Euro.
Pkw | Gespann < 3,5 t | Wohnmobil < 3,5 t | Wohnmobil > 3,5 t | |
innerorts | 50 | 50 | 50 | 50 |
außerorts* | 80 | 80 | 80 | 80 |
Schnellstraßen | 110 | 110** | 110 | 110 |
Autobahn | 130 | 130** | 130 | 110 |
*kann jedes Departement selbst entscheiden, teilweise 90 km/h erlaubt | ** 90 km/h wenn das Gespann über 3,5 t wiegt |
In den letzten drei Jahren galt auf Landstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Jetzt darf jedes Department für sich entscheiden, auf welchen Straßen wieder 90 km/h erlaubt sind. Vorsicht: Die Strecke muss ausdrücklich mit 90 km/h ausgeschildert sein, sonst gilt 80 km/h. Insgesamt betrifft es fast 33.428 Straßenkilometer, die von 5.284 Kilometern im Allier bis 22 Kilometer im Haut-Rhin reichen.
Noch ein Hinweis: Auch wenn innerorts eine Geschwindigkeit von 70 km/h ausgeschildert ist, gilt für Fahrzeuge über 3,5 t eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Maut
Autobahnen und Schnellstraßen sind mautpflichtig. Insbesondere bei Wohnmobilen ist darauf zu achten, dass Fahrzeuge über drei Meter Gesamthöhe höher bemautet werden. Der ADAC empfiehlt für eine richtige Berechnung, eine Zahlstelle mit Personal anzufahren.
Handy am Steuer
Wie in Deutschland sollten Sie während des Fahrens nicht mit dem Handy am Ohr telefonieren. Das kostet Sie in Frankreich 135 Euro.
Alkohol am Steuer
Angetrunken oder gar betrunken zu fahren, kann Sie nicht nur ein sattes Bußgeld kosten, sondern unter Umständen auch Ihr Leben. Bei 0,5 bis 0,8 Promille am Steuer zahlen Sie bis zu 135 Euro Strafe, ab 0,8 Promille drohen sogar zwei Jahre Gefängnis und ein Bußgeld in Höhe von 4.500 Euro.
Unfälle
Für den Fall, dass es in Frankreich zu einer Panne oder einem Unfall kommt, müssen für alle Mitreisenden Warnwesten an Bord sein. Bei einem Unfall sollte man das Fahrzeug in Frankreich auf keinen Fall ohne Warnweste verlassen. Diese ist bei einem Unfall Pflicht. Außerdem empfehlenswert: ein Kfz-Schutzbrief.
Einreisebeschränkungen aufgrund von Covid-19
Es gelten Einreisebeschränkungen je nach Region und nach Impf-, Test- oder Genesenenstatus und nach Region. Frankreich teilt Länder und Regionen in Risikostatus rot, gelb und grün ein. Aktuelle Bestimmungen können Sie auf der Website der französischen Regierung nachlesen oder auf der Info-Website der EU reopen.europa.eu.
Ihren Impf-, Test- oder Genesenennachweis können Reisende in Papierform vorlegen oder digital. Für letzteres gilt ein Eintrag in der französischen App "TousAntiCovid" oder auch die einer deutschen App, wie der "CovPass" oder "Corona-Warn-App". Als vollständig geimpft gelten laut Auswärtigem Amt alle Personen:
- 7 Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxevira und Covishield);
- 4 Wochen nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist (Johnson & Johnson);
- 7 Tage nach der Impfung für COVID-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich).
Für minderjährige Kinder gelten, egal ob geimpft oder nicht, die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Ausnahme: Ungeimpfte Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen negativen Test voweisen: PCR-Test, der nicht länger als 72 Stunden, oder Antigentest, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt.