Gerade 3400 km hat der Wagen auf der Uhr. Ein Wunder, dass VW das Schätzchen für die Campingtour überhaupt rausrückte. Kai-Uwe Knoth, Prospektabbildung: Christoph Boltze/www.vwpix.org

Verkehrsregeln für Camper in Frankreich: Tempo 80 auf Landstraßen

Tempolimit und Verkehrsregeln in Frankreich Wieder Tempo 90 auf Landstraßen

37 Departements kehren zur Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h auf zweispurigen Landstraßen ohne Fahrbahnmarkierungen zurück. Seit dem 1. Juli 2018 galt Tempo 80. promobil zeigt alle Verkehrsregeln für Wohnmobilisten in unserem Nachbarland.

Wer nach Frankreich in den Campingurlaub fährt oder das Land Richtung Spanien und Portugal durchquert, muss aufpassen. In Frankreich gelten zum Teil strengere Verkehrsregeln als in Deutschland, auch für Wohnmobile.

Tempolimit

In Frankreich gelten feste Tempolimits auf Autobahnen. Eine Geschwindigkeit von 130 km/h darf nicht überschritten werden, sonst drohen Bußgelder bis zu 1.500 Euro.

Tempolimits in Frankreich

  Pkw Gespann < 3,5 t Wohnmobil < 3,5 t Wohnmobil > 3,5 t
innerorts 50 50 50 50
außerorts* 80 80 80 80
Schnellstraßen 110 110** 110 110
Autobahn 130 130** 130 110
*kann jedes Departement selbst entscheiden, teilweise 90 km/h erlaubt   ** 90 km/h wenn das Gespann über 3,5 t wiegt    
  Pkw Gespann < 3,5 t Wohnmobil < 3,5 t Wohnmobil > 3,5 t
innerorts 50 50 50 50
außerorts* 80 80 80 80
Schnellstraßen 110 110** 110 110
Autobahn 130 130** 130 110
*kann jedes Departement selbst entscheiden, teilweise 90 km/h erlaubt   ** 90 km/h wenn das Gespann über 3,5 t wiegt    

In den letzten drei Jahren galt auf Landstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Jetzt darf jedes Department für sich entscheiden, auf welchen Straßen wieder 90 km/h erlaubt sind. Vorsicht: Die Strecke muss ausdrücklich mit 90 km/h ausgeschildert sein, sonst gilt 80 km/h. Insgesamt betrifft es fast 33.428 Straßenkilometer, die von 5.284 Kilometern im Allier bis 22 Kilometer im Haut-Rhin reichen.

Noch ein Hinweis: Auch wenn innerorts eine Geschwindigkeit von 70 km/h ausgeschildert ist, gilt für Fahrzeuge über 3,5 t eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Maut

Autobahnen und Schnellstraßen sind mautpflichtig. Insbesondere bei Wohnmobilen ist darauf zu achten, dass Fahrzeuge über drei Meter Gesamthöhe höher bemautet werden. Der ADAC empfiehlt für eine richtige Berechnung, eine Zahlstelle mit Personal anzufahren.

Crit'air Plakette Frankreich neue Regeln
Neuheiten

Handy am Steuer

Wie in Deutschland sollten Sie während des Fahrens nicht mit dem Handy am Ohr telefonieren. Das kostet Sie in Frankreich 135 Euro.

Alkohol am Steuer

Angetrunken oder gar betrunken zu fahren, kann Sie nicht nur ein sattes Bußgeld kosten, sondern unter Umständen auch Ihr Leben. Bei 0,5 bis 0,8 Promille am Steuer zahlen Sie bis zu 135 Euro Strafe, ab 0,8 Promille drohen sogar zwei Jahre Gefängnis und ein Bußgeld in Höhe von 4.500 Euro.

Unfälle

Für den Fall, dass es in Frankreich zu einer Panne oder einem Unfall kommt, müssen für alle Mitreisenden Warnwesten an Bord sein. Bei einem Unfall sollte man das Fahrzeug in Frankreich auf keinen Fall ohne Warnweste verlassen. Diese ist bei einem Unfall Pflicht. Außerdem empfehlenswert: ein Kfz-Schutzbrief.

Schutzbriefe
Sonstige Ratgeber

Einreisebeschränkungen aufgrund von Covid-19

Es gelten Einreisebeschränkungen je nach Region und nach Impf-, Test- oder Genesenenstatus und nach Region. Frankreich teilt Länder und Regionen in Risikostatus rot, gelb und grün ein. Aktuelle Bestimmungen können Sie auf der Website der französischen Regierung nachlesen oder auf der Info-Website der EU reopen.europa.eu.

Ihren Impf-, Test- oder Genesenennachweis können Reisende in Papierform vorlegen oder digital. Für letzteres gilt ein Eintrag in der französischen App "TousAntiCovid" oder auch die einer deutschen App, wie der "CovPass" oder "Corona-Warn-App". Als vollständig geimpft gelten laut Auswärtigem Amt alle Personen:

  • 7 Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxevira und Covishield);
  • 4 Wochen nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist (Johnson & Johnson);
  • 7 Tage nach der Impfung für COVID-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich).

Für minderjährige Kinder gelten, egal ob geimpft oder nicht, die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Ausnahme: Ungeimpfte Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen negativen Test voweisen: PCR-Test, der nicht länger als 72 Stunden, oder Antigentest, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt.

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