4,25-Tonnen-Führerschein für Wohnmobilisten in Aussicht?
Ich wünsche mir die Anpassung der Führerscheine B auf 4,25 Tonnen für Reisemobile. Kann man mit so einer Gesetzesänderung in Zukunft rechnen?fragt Leser Michael Doods
Das sagt Jost Krüger, Referatsleiter Technik und Umwelt beim CIVD, dazu: "Leider können B-Führerscheininhaber aktuell nur Reisemobile bis zu 3,5 t fahren. Grund hierfür ist, dass das EU Recht eine private Nutzung des Führerscheins nur bis 3,5 t vorsieht. Für Fahrzeuge über 3,5 t gibt es bisher nur Führerscheine, die für die gewerbliche Nutzung ausgelegt und daher für den privaten Gebrauch überdimensioniert und zu teuer sind.
Die European Caravan Federation (ECF) hat daher Anfang November 2014 ein konzertiertes Lobbying bei der EU-Kommission und dem EU-Parlament begonnen. Das Ziel ist, Reisemobile von 3,5 t bi s 4,25 t auch mittels einer zusätzlichen eintägigen Fahrschulung mit einem B-Führerschein fahren zu können. Es ist klar, da ss bis zu einer Gesetzesänderung in Brüssel noch ein langer Weg vor uns liegt. Positiv stimmt jedoch, dass das Bundesverkehrsministerium bereits die volle Unterstützung für unser Anliegen signalisiert hat."
Umstellung auf Kreditkarten-Führerschein
Ich bin 1961 geboren und hatte von 1982 bis 2012 den Lkw-Führerschein Klasse 2. Da ich einen internationalen Führerschein beantragen musste, bekam ich nun die Kreditkarten-Variante mit einer Altersbegrenzung der Klasse C auf 50 Jahre. Was darf ich fahren? Bis 3,5 t oder bis 7,5 t?fragt promobil Leser Dieter Seibl
Sie dürfen auf jeden Fall weiterhin Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen bewegen. Es spielt dabei keine Rolle, dass der alte "Lappen" gegen das neue Scheckkartenformat getauscht wurde. Die Begrenzung auf 3,5 Tonnen würde nur dann gelten, wenn Sie den Pkw-Führerschein nach 1999 gemacht hätten. Ein Führerschein der Klasse 2 entspricht nach Umschreibung den Klassen AM, A1, A, B, BE, C, CE, C1, C1E, L und T. Die Altersbegrenzung gilt für Sie nur bei den Klassen C und CE. Bei der Klasse C1, die zum Führen von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen berechtigt, sollte auf der Rückseite Ihres Führerscheins also kein "Ablaufdatum" eingetragen sein.
Fahrzeuglänge und Führerschein?
Ich lese immer wieder, dass bei Wohnmobilen die Länge von sechs Metern eine wichtige Rolle spielt. Warum ist das so? Hat das etwas mit der Fahrerlaubnis zu tun?fragt Leser Jürgen van Mil
Nein, mit der Fahrzeuglänge hat der Führerschein nichts zu tun. Die Sechs-Meter-Grenze, mit der auch manche Wohnmobilhersteller für ihre Produkte werben, ist wohl in erster Linie eine psychologische Marke. Sechs Meter vermitteln Kompaktheit, sind überschaubar. Der Schritt vom Pkw ins Wohnmobil ist aus fahrerischer Sicht nicht so groß.
Davon abgesehen liegen fast alle Wohnmobile unterhalb sechs Meter Außenlänge ebenfalls unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, was verkehrs-, führerschein- und steuerrechtliche Relevanz hat. Über dieser Gewichtsgrenze gilt in Deutschland eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Bei manchen Verkehrstarifen spielt zwar die Größe eine Rolle. Entscheidend dabei ist aber die Höhe und nicht die Länge; so beispielsweise bei der Autobahngebühr in Frankreich. Es gibt allerdings einige wenige Fährgesellschaften, die ab sechs Meter Außenlänge höhere Tarife verlangen. Die meisten rechnen jedoch nach laufendem Meter ab.
Führerschein weg – und dann?
Nach bestimmten Delikten droht der Führerscheinentzug. Worauf sollten "Ersttäter" achten?Wer zum ersten Mal den "Lappen abgeben" mss, kann nach Information des Automobilclubs Kraftfahrerschutz den Beginn des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten frei wählen. So lässt sich die führerscheinlose Zeit zum Beispiel in die Ferien legen.
Unabhängig davon umfasst ein Fahrverbot allerdings grundsätzlich alle Fahrzeugarten – sogar Mofas, für die eigentlich gar keine Fahrerlaubnis erforderlich ist. Ausnahmen können in beruflichen, wirtschaftlichen und persönlichen Härtefällen gelten. Nicht empfehlenswert: Ein Fahrverbot in Deutschland im Ausland umgehen – hier droht Strafverfolgung.
Der Führerschein wird in der Regel bei der Polizeidienststelle des Wohnortes gegen Empfangsbescheinigung abgegeben. Tipp: Die Fahrt zur Polizei besser ohne Auto antreten, denn wer fährt später zurück? Beim Abholen ist die Fahrt ohne "Lappen" dann erlaubt, denn die Empfangsbestätigung gilt als Nachweis der gültigen Fahrerlaubnis.
Wer Führerscheine aus zwei EU-Ländern besitzt und die Fahrerlaubnis in einem der beiden Länder verliert, darf auch in dem anderen kein Kraftfahrzeug mehr führen. Das stellte der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil im Rechtsstreit "Schwarz" noch einmal ausdrücklich klar. Wer zwei alte Führerscheine aus verschiedenen Ländern sein Eigen nennt, darf diese zwar behalten – sie gelten aber als eine einzige Fahrerlaubnis.
Außerdem wichtig: Wer seit dem 19. Januar 2009 einen EU-Führerschein erwirbt, um nach Verlust des "Lappens" wieder mobil zu sein, kann in Deutschland für das Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt werden.
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