Laut einer forsa Umfrage ist es für viele Fahrzeugbesitzer ein selbstverständlicher Freundschaftsdienst, das Auto zu verleihen. So vertrauen 39 Prozent der Autobesitzer in Deutschland das eigene Gefährt zumindest ab und zu anderen Personen an. 27 Prozent davon verleihen ihr Auto an Freunde, 22 Prozent an Geschwister und 20 Prozent an die Eltern.
Beim privaten, ungewerblichen Verleih gibt es in der Hinsicht auf die Versicherung allerdings einiges zu beachten. Die Kfz-Versicherungsexperten von CosmosDirekt fassen folgende zwei Punkte zusammen.
1. Den Versicherer informieren
Ist im Versicherungsvertrag angegeben, dass das versicherte Fahrzeug ausschließlich von einer bestimmten Person genutzt wird, profitiert der Versicherungsnehmer von günstigeren Beiträgen. Wird das Auto dann ausgeliehen, kann das teuer werden. Bei einem Unfall zahlt zwar zunächst die Versicherung, doch später muss man unter umständen teuere Beiträge nachzahlen.
2. Höherer Vollkasko-Beitrag nach einem Unfall
Verursacht ein im Kfz-Vertrag nicht angegebener Fahrer mit einem geliehenen Auto einen Un-fall, kommt die Vollkasko-Versicherung für die Schäden am Fahrzeug auf – abzüglich einer ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung. Im Anschluss wird der Kfz-Versicherungsvertrag in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.