Jochen Hörnle - Freifahrtschein Jochen Hörnle
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Ausnahmegenehmigung für Wohnmobile für Einfahrtverbote

Ausnahmegenehmigung für Wohnmobile in Großstädten Übergangsfrist beim Diesel-Fahrverbot

Die Großstädte in Deutschland, die mit hohen Feinstaubwerten kämpfen, sperren ab 2019 sukzessive Diesel-Fahrzeuge aus. Doch: Es gibt Ausnahmen für Wohnmobile.

Die gute Nachricht zum Diesel-Fahrverbot: Als eine der erste Städte, die Einfahrtverbote ausspricht, vergibt Stuttgart Ausnahme-Genehmigungen, beispielsweise für Wohnmobile. Seit dem 1.1.2019 ist die gesamte Umweltzone zum Sperrgebiet für Diesel-Fahrzeuge unter Abgasnorm Euro 5. Für Bewohner der Stadt gilt noch eine Übergangsfrist bis 1.4.2019. Verstöße sollen zwar nicht direkt geahndet werden, doch früher oder später werden Bußgelder von über 100 Euro erteilt. Im Sommer fällt die Entscheidung, ob ab 2020 auch Euro-5-Diesel ausgeschlossen werden.

Um die Autostadt Stuttgart jedoch nicht völlig lahmzulegen, gibt es Ausnahmegenehmigungen. Beispielsweise sind Lieferverkehr und Handwerker, Pflegedienste und Kleinstbetriebe ausgenommen. Doch auch Anwohner der Stadt und aus der Region, die nachweisen können, das ihr einziges Fahrzeug ein Diesel unter Euro 5 ist oder ein Wohnmobil für Urlaubsfahrten nutzen wollen, können sich einen Freifahrtschein holen. Sowohl der Antrag als auch die Genehmigung sind kostenfrei.

Bislang sind laut Stuttgarter Zeitung insgesamt 3663 Anträge auf Sondergenehmigungen eingegangen. Etwa 1500 wurden bislang bearbeitet, ungefähr die Hälfte davon bekam einen Freifahrtschein. promobil zeigt hier einige Beispiele von erteilten und nicht-erteilten Genehmigungen, die uns Wohnmobilfahrer in der Region vermeldet haben.

Freitfahrtschein abgelehnt

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Nicht in allen Fällen werden Ausnahmegenehmigungen ausgestellt. So hat uns bereits im Dezember ein Leserbrief erreicht, in dem ein Leser aus dem Stuttgarter Umland erzählt, dass seinem Antrag auf Aufnahme nicht stattgegeben wurde. Er wohnt im Rems-Murr-Kreis, ca. 40 Kilometer nordöstlich von Stuttgart. Die Antwort der Behörden fiel folgendermaßen aus: Er benötige einen Grund, warum er in Stuttgart Urlaub machen möchte und solle beispielsweise eine Bestätigung vom Campingplatz liefern. Weiter schrieb er promobil: „Das ist ist ein Unding und widerspricht den Versprechungen das (sic!) Wohnmobile für Reisezwecke eine Ausnahmegenehmigung bekommen sollen.“

Beispiel Umfahrungsstrecke Stadtgebiet Stuttgart: Von Waiblingen nach Tübingen

Auch der Antrag von Dorothea Riesterer aus Waiblingen wurde abgelehnt. Besonders tragisch: Sie hatte ihr Wohnmobil sogar schon von Euro 3 auf Euro 4 nachgerüstet. Nun bleibt ihr nichts anderes übrig, als sich neue Routen für die Fahrt in den Urlaub zu suchen: „Wenn wir in Richtung Süden oder Westen fahren wollen, müssen wir durch Stuttgart oder weite Umwege fahren.“ Die Karte zeigt, dass wenn sie von ihrem Wohnort Waiblingen beispielsweise nach Tübingen fahren will, nun nicht mehr den gewohnten Weg durch die Stadt nehmen kann. Statt über die B27, die durchs Stadtgebiet führt, muss sie nun auf eine Umgehungsstrecke via Landstraße 1201 bis zur A81 ausweichen. Ab dem 1.1.2019 legt sie nun also eine Wegstrecke von 69 km statt 59 km zurück.

Erteilte Freifahrtscheine

Doch es gibt auch positive Beispiele: Einige unserer Leser und Forumuser berichten schon jetzt, dass sie einen Freifahrtschein erhalten haben. Anders als der oben geschilderte Fall, sind sie meist Bewohner der Stadt Stuttgart. So auch Jochen Hörnle. Er hat als einer der ersten einen Freifahrtschein für einen älteren Diesel bekommen, ein Reisemobil Baujahr 2004. Wir haben ihn zu seinen Erfahrungen befragt.

Interview mit Jöchen Hörnle, Reisemobilist aus Stuttgart

Wie lange hat es gedauert, bis Sie die Ausnahmegenehmigung bekommen haben?

Nachdem ich Ende November in der Zeitung gelesen hatte, dass der Luftreinhalteplan für Stuttgart „öffentlich bekanntgemacht” wurde, las ich am 4. Dezember, dass ein erster Stuttgarter Wohnmobilfahrer bereits eine Ausnahmegenehmigung erhalten hätte. Am gleichen Tag stellte ich im Internet auf der dafür eingerichteten Webseite der Stadt Stuttgart einen Antrag. Das Ausfüllen war problemlos. Sofort kam eine Bestätigungsmail, dass mein Antrag einging und bearbeitet wird. Am 6. Dezember kam eine Mail, dass mein Antrag genehmigt wird und bereits am 9. Dezember war die Ausnahmegenehmigung in meinem Briefkasten. Das war sehr unkompliziert

Was halten Sie persönlich von den Fahrverboten?

Ich bin dafür, dass etwas für die Luftreinhaltung getan werden muss, jedoch erscheint mir das ganze Thema mit den verschiedenen Grenzwerten noch zu wenig objektiv erforscht zu sein. Auch der Einfluss anderer Emissionen wie etwa Heizungen oder Reisebusse müsste genauer untersucht werden.

Haben Sie sich bislang an das freiwillige Fahrverbot in Stuttgart an Feinstaub-Alarm-Tagen gehalten bzw. halten können?

Meistens, aber nicht nur an Feinstaub-Alarm-Tagen: Wir versuchen in die Innenstadt nur noch mit unseren E-Bikes zu fahren, sofern die Witterung mitspielt.

Hinweisschild Umweltzone
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Sind Fahrverbote ein Grund für Sie, keinen Diesel mehr zu kaufen? Was soll Ihr nächstes Reisemobil für einen Antrieb haben?

Ich bin beim Thema Diesel schon etwas verunsichert. Ich möchte mein jetziges Fahrzeug aber noch einige Jahre fahren und beabsichtige keine Neuanschaffung. Die Ausnahmegenehmigung ist jedoch nur bis Ende März 2020 gültig und es besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung.

Würden Sie Ihren Diesel nachrüsten lassen, um “sauberer„ zu fahren? Wieviel Geld würden Sie dafür ausgeben?

Ja, das würde ich machen, da das Dieselfahrverbot ja auch in anderen Städten kommt bzw. bereits beschlossen ist. Ich wäre bereit, dafür 1000 bis 1500 Euro auszugeben. Mein Reisemobil ist als ursprüngliches Euro-3-Fahrzeug allerdings bereits mit einem Partikelfilter nachgerüstet, um die grüne Plakette zu bekommen.

Was würden Sie sich von den Herstellern und von der Politik wünschen in Bezug auf Luftreinhaltung und Nachrüstlösungen?

Von den Herstellern wünsche ich mir eine Beteiligung an den Umrüstkosten und von der Politik vor allem Planungssicherheit.

Ausnahmegenehmigung – Klappt's auch bei Ihnen?

Wir würden gerne wissen, ob in Ihrer Stadt auch Ausnahmen gemacht werden. Haben Sie eine für Ihr Reisemobil beantragt? Hat das geklappt? Schreiben Sie uns gerne Ihre Erfahrungen zu dem Thema unter Stichwort: “Freifahrtschein für Diesel-Verbote„ an redaktion@promobil.de

Weitere Städte in Deutschland mit Diesel-Fahrverboten

  • Berlin: Ab Sommer 2019 sollen mindestens elf Abschnitte von stark befahrenen Straßen für Diesel unter Euro-5 gesperrt werden.
  • Bonn: Ab April 2019 sind hier zwei zentrale Hauptstraßen von Fahrverboten betroffen.
  • Darmstadt: Ab 1. Juni 2019 gilt ein Fahrverbot auf zwei Straßen. Das Verbot wurde außergerichtlich erwirkt.
  • Essen: Ab 1. Juli 2019 ist hier eine Fahrverbotszone geplant, zu der auch eine Autobahn gehört. Ab 1. September könnten auch Euro-5-Diesel betroffen sein.
  • Frankfurt am Main: Ab dem 1. Feburar 2019 könnte die Innenstadt für Diesel bis Euro-4 und Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2 gesperrt werden. Für Euro-5-Diesel könnte ein Fahrverbot ab 1. September gelten. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist derzeit noch nicht rechtskräftig.
  • Gelsenkirchen: Ab 1. Juli 2019 darf eine zentrale Hauptverkehrsstraße nur noch von Dieselfahrzeuge ab Euro-6 benutzt werden.
  • Hamburg: Hier gilt seit Mitte 2018 bereits ein Fahrverbot für einzelne Straßen.
  • Köln: Ab April 2019 werden Euro-4-Diesel in den Umweltzonen ausgeschlossen, ab September Diesel mit Euro-5.
  • Mainz: Die Stadt muss bis April 2019 einen Plan zur Luftreinhaltung erarbeiten.
  • München: Ein rechtskräftiges Urteil über Fahrverbote steht noch aus.
  • Wiesbaden: Die Entscheidung des Gerichts über Fahrverbote wurde auf den 13. Feburar 2019 vertagt.
  • Weitere Regionen kämpfen mit gravierenden Überschreitungen bei den NOx-Werten: Aachen, Düsseldorf, Hagen, Kassel, Freiburg im Breisgau, Dortmund, Oberhausen, Reutlingen, Kiel, Heilbronn, Darmstadt, Ludwigsburg, Oldenburg, Wuppertal, Hagen, Tübingen, Solingen, Gelsenkirchen, Leverkusen, Limburg a.d.L., Mannheim, Augsburg, Hannover, Ludwigshafen a.R., Osnabrück, Halle, Leonberg, Nürnberg, Gießen, Regensburg.

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