Die richtigen Reifen für den Winter
Winterreifenpflicht in Europa

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Wer mit dem Reisemobil in den Winterurlaub startet, sollte unbedingt auf eine geeignete Bereifung achten. Außerdem erfahren Sie, in welchen Ländern eine Winterreifenpflicht herrscht.

Winterreifenpflicht Europa
Foto: promobil

Eine generelle Winterreifenpflicht besteht zwar nur in wenigen europäischen Ländern wie Slowenien, Schweden oder Finnland, doch auch in Deutschland, Österreich und in der Schweiz verlangen diverse Regelungen eine angepasste Bereifung bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. 

Für Winterreifen oder auch Allwetter-Reifen gilt: Die M+S Kennzeichnung alleine reicht nicht aus um einen Reifen als wintertauglich zu kategorisieren, auf dem Reifen muss ein Wintersymbol abgebildet sein. Das Symbol sieht aus wie ein zackiger Berg mit einer Schneeflocke.

Winterreifenpflicht in Europa

  • Österreich: Bei tatsächlich winterlichen Straßenverhältnissen müssen PKW und LKW zwischen dem 1. November und 15. April mit Winterreifen (Mindestprofiltiefe 4 mm) oder Schneeketten ausgerüstet sein.
  • Italien: In Südtirol gelten Sonderregelungen für den Winter. Bei winterlichen Straßenverhältnissen dürfen Fahrzeuge nur mit Winterreifen unterwegs sein. Auf den Straßen Bozens und auch auf der Brennerautobahn A 22 bis Affi gilt vom 15. November bis 15. April eine allgemeine, witterungsunabhängige Winterreifenpflicht. Krafträder dürfen in Südtirol bei winterlichen Verhältnissen und bei beginnendem Schneefall nicht fahren. Im Aosta-Tal gilt vom 15. Oktober bis zum 15. April Winterreifenpflicht.
  • Frankreich: Die Benutzung von Winterreifen kann bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. 
  • Tschechien: Bei winterlichen Verhältnissen und Temperaturen unter vier Grad herrscht in Tschechien Winterreifenpflicht. Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen müssen Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 6mm nur auf der Antriebsachse anbringen. 
  • Slowenien: Winterreifenpflicht besteht zwischen dem 15. November und 15. März sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen. 
  • Kroatien: Auf einigen Straßen oder Streckenabschnitten gilt witterungsabhängig eine Winterreifenpflicht. Diese wird per Verkehrszeichen angeordnet. 
  • Norwegen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen. Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen dann aber Schneeketten aufgezogen werden. Für Fahrzeuge und Gespanne ab 3,5 Tonnen herrscht eine Winterreifenpflicht zwischen dem 15. November und 31. März. 
  • Finnland: Vom 1. Dezember bis 28. Februar gilt für sämtliche Kraftfahrzeuge sowie Anhänger eine Winterreifenpflicht. In Lappland sind Winterreifen von Mitte Oktober bis Ende April vorgeschrieben. 
  • Schweden: Vom 1. Dezember bis 31. März des Folgejahres besteht für Fahrzeuge sowie für Anhänger bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifenpflicht . Die Profiltiefe muss bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen mindestens 3 mm betragen und bei schwereren Fahrzeugen 5 mm.
  • Dänemark, Großbritannien, Polen, Belgien, Niederlande: Hier gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Anstelle von Winterreifen können meist auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden. Allerdings nur, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
  • Luxemburg: Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind im Großherzogtum Winterreifen Pflicht. Erlaubt sind dann nur Reifen mit der Kennzeichnung M + S, M. S. oder M & S. Verstöße werden mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 74 Euro geahndet. 
  • Schweiz: Es gibt keine Winterreifenpflicht. Allerdings können Geldbußen für Verkehrsbehinderungen mit falscher Bereifung verhängt werden. Bei Unfällen droht dann eine erhebliche Mithaftung.

Quelle: ADAC