Inkasso-Forderungen aus Italien verunsichern derzeit deutsche Autofahrer. In den meisten Fällen geht es um Parkverstöße. Der ADAC rät, gegen Mahnungen rechtzeitig Einspruch einzulegen.
Inkasso-Forderungen aus Italien verunsichern derzeit deutsche Autofahrer. In den meisten Fällen geht es um Parkverstöße. Der ADAC rät, gegen Mahnungen rechtzeitig Einspruch einzulegen.
Das deutsche Inkassobüro Aalto Financial Services aus Bremen versucht, bei deutschen Autofahrern Bußgelder aus Italien einzutreiben. Dies soll im Auftrag der italienischen Polizeibehörde geschehen. In den meisten Fällen handelt es sich um Parkverstöße aus der Region rund um den Gardasee. Jedoch: Da es sich hierbei um eine öffentlich-rechtliche Bußgeldforderung handelt, können diese nicht von privaten Inkasso-Unternehmen eingefordert werden, so der ADAC.
So lange Italien den EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung noch nicht umgesetzt hat, ist ein Eintreiben der Bußgelder in Deutschland nicht möglich. Doch auch wenn Italien den Beschluss umsetzt, obliegt die Vollstreckung dem Bundesamt für Justiz in Bonn und nicht privaten Inkassounternehmen.
Derzeit können die Bußgelder bis zu fünf Jahre lang nur in Italien selbst zwangsweise eingetrieben werden. Wer die Zahlungsaufforderung des deutschen Inkassobüros Aalto Financial Services ignoriert und daraufhin möglicherweise einen gerichtlichen Mahnbescheid erhält, sollte laut ADAC sofort mit Hilfe eines Anwalts Widerspruch gegen diesen Mahnbescheid einlegen.