Änderungen im Verkehr ab 2017
Das ist neu in der Straßenverkehrsordnung

Rettungsgassen, Gebühren, Ampeln – Wir starten ins neue Jahr mit einigen wichtigen Änderungen der Verkehrsvorschriften. Lesen Sie hier welche Neuerungen 2017 auf uns zukommen und was zu beachten ist.

Rettungsgasse
Foto: Achim Otto

Rettungsgassen

Zum 01.01.2017 gibt es eine neue Regel für die Rettungsgassen. Bei stockendem Verkehr oder Stau auf Straßen mit mindestens 2 Fahrbahnspuren muss die Gasse zwischen dem ganz linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen gebildet werden.

Tempo 30

Eine Erleichterung bringt die neue Regel zu Tempo 30 Zonen. Zukünftig ist es für Gemeinden einfacher an innerörtlichen Risikostraßen insbesondere vor zum Beispiel Schulen, Kindergärten oder ähnlichen Einrichtungen ein Tempolimit von 30 anzusetzen.

Erweitertes Handyverbot

Aktuell gibt es Planungen für Neuerungen beim Handyverbot. Zukünftig soll sich das Verbot auf weitere Geräte, wie zum Beispiel Tablets und E-Books, ausweiten. Hinzu kommt eine Erhöhung der Bußgelder. Ob es noch eine neue Regelung zu Smartwatches gibt, ist unbekannt.

Euro 4

Falls Sie gerne Ihr Motorrad mit an Bord haben, sollten sie folgendes lesen: Ab 01.01.2017 müssen neue Motorräder und Kleinkrafträder den Schadstoffvorgaben der Euro 4 entsprechen. Bei Motorrädern über 175 Kubik darf der maximale Geräuschpegel nicht mehr als 80 dB (A) betragen. Wichtig: Diese Regelung gilt nur für Erstzulassungen und nicht für alte Maschinen.

Höhere Gebühren für Führerschein und HU

2017 wird teurer: Die theoretische Fahrprüfung soll von etwa 11 Euro auf 11,90 Euro aufgestockt werden, die Prüfung am Computer wird 10,60 Euro betragen und für die praktische Pkw- beziehungsweise Motorrad-Prüfung muss man 91,50 Euro beziehungsweise 121,38 Euro zahlen.
Hinzu kommt eine höhere Hauptuntersuchungsgebühr. Je nach Bundesland wird für die HU zwischen 34,99 Euro und 54,86 Euro verlangt.

Ampel-Regelung

Wer mit Fahrrädern im Wohnmobil reist, der sollte nun aufpassen: Fahrradfahrer müssen sich ab dem 01.01.2017 an die Ampeln des Fahrverkehrs halten, sofern es keine speziellen für den Radverkehr gibt. Radfahrer dürfen sich nicht mehr an Fußgängerampeln orientieren.

E-Bikes

Wer sogar sein E-Bike dabei hat, der kann sich über eine Neuerung freuen: Für E-Bikes mit einer Höchsgeschwindigkeit von 25 km/h gibt es ein neues Verkehrszeichen, das ihnen ermöglicht auf bestimmten Radwegen zu fahren.

Fahrrad und Aufsichtsperson

Und auch für Fahrradfahrer mit Kindern gibt es eine Besserung: Werden Kinder auf Fahrrädern von ihren Eltern oder anderen Aufsichtspersonen begleitet, so dürfen sie gemeinsam den Gehweg nutzen und müssen nicht getrennt voneinander fahren. Gibt es einen baulich getrennten Fahrradweg, so können Kinder unter 8 Jahren selbst entscheiden, ob sie lieber diesen oder doch den Gehweg nutzen möchten.

Extra-Feiertag

Falls Sie einen Urlaub im Herbst planen, dann vergessen Sie nicht, dass es 2017 einen zusätzlichen Feiertag gibt. Der 31.10.2017 ist aufgrund des 500. Luther-Jubiläums ein bundesweiter Feiertag. Es kann also vermehrt zu Staus kommen.

Auslandsänderungen

  • Niederlande: Ab 01.01.2017 werden hier die Bußgelder erhöht.
  • Italien: Auch hier werden ab 2017 die Bußgelder angehoben. Beim Telefonieren ohne Freisprechanlage soll der Führerschein für 15 Tage bis 2 Monate eingezogen werden. Für Ausländer bedeutet dies ein Fahrverbot in Italien.
  • Frankreich: Für Motorradfahrer gilt seit dem 20.11.2016 eine Handschuhpflicht.


Quelle: u.a. ADAC