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ADAC-Tipps zu Verkehrsregeln: Barfuß fahren verboten

ADAC-Tipps zu Verkehrsregeln Barfuß Fahren ist verboten

Auch im Sommer gelten die Verkehrsregeln. Selbst, wenn es an den Füßen warm wird und barfuß fahren angenehmer ist. An folgende Verkehrsregeln müssen Sie sich auch bei heißen Temepraturen halten.

Grundsätzlich ist es nicht verboten barfuß oder in Flip Flops mit dem Auto zu fahren, doch bei Unfällen riskiert der Fahrer den Versicherungsschutz. Gerichte können dem Fahrer dies als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und ihm eine Teilschuld zusprechen. Dann kann auch die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigern.

Wen und wieviel darf man transportieren?

Außerdem gilt selbst bei kurzen Strecken nur so viele Personen zu transportieren, wie Sitzplätze eingetrgen sind. Badeutensilien oder anderes Gepäck darf grundsätzlich auf dem Autodach transportiert werden, jedoch muss es sicher befestigt sein. Selbst bei Vollbremsungen oder plötzlichen Ausweichmanövern darf das Gut nicht wegrutschen oder runterfallen. Wenn dies nicht der Fall ist, droht ein Bußgeld in Höhe von 35 bis 60 Euro.

Sonnenbrille und Verdunkelungen für die Scheiben

Fahrzeugführer müssen auch auf Ihre Sonnenbrille achten. Die Tönung sollte maximal 75 Prozent betragen, so dass keine Sichtbehinderung entsteht. Wer einen Sonnenschutz am Auto anbringen möchte, muss beachten, dass nur die Autoscheiben hinten verdunkelt werden dürfen. Die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenfenster müssen frei bleiben. Ein Verkleben der Scheiben ist nur mit zugelassener Folie erlaubt. Ein Sonnenschutz mit Saugnäpfen eignet sich dafür. Ist die Sicht des Fahrers eingeschränkt, droht ein Bußgeld von 10 bis 80 Euro.

Weitere Gefahren im Sommer

Wer Kinder oder Haustiere im Sommer in parkenden Autos entdeckt, sollte umgehend die Polizei rufen. Die Temperaturen im Fahrzeuginneren können sehr schnell auf über 60 Grad Celsius ansteigen und lebensgefährlich werden.

Auch bei langen Fahrten in den Urlaub dürfen sich weder Erwachsene noch Kinder im Wohnwagen aufhalten. Im Wohnmobil müssen die Passagiere auf den Sitzen angeschnallt bleiben. Eine einmalige Übernachtung an Straßen ist nicht verboten. Trotzdem sind die Straße hauptsächlich zum Zwecke des Verkehrs zu benutzen. Allerdings ist das campingähnliche Parken, also wenn Stühle und Tische herausgeholt werden, verboten.

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