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AW: München - Sperrzone für Wohnmobile zum Oktoberfest
Wenn der Amtsschimmel mal Blähungen hat....
Ich kann, wenn Platz dafür vorhanden ist, mein Wohnmobil am Straßenrand parken, kann es abschließen und weggehen. Alles rechtens. Wenn ich aber drin schlafen will soll das verboten sein ? Was macht den Unterschied ob ein Kraftfahrzeug ohne Insassen am Straßenrand steht oder ob man drin schläft ?
Wie sieht es beispielsweise in der Osterwaldstraße in München-Schwabing aus? Da stehen dutzende Wohnmobile und Wohnwagen, oft über Monate. Sie werden nicht benutzt, sie sind da abgestellt und nehmen den Anwohnern die Parklplätze weg. Sie beanspruchen öffentlichen Parkraum und zahlen nichts dafür. Wenn jetzt einer zur Oktoberfestzeit in so einem Gefährt seinen Rausch ausschläft ist das verboten.
Fragen über Fragen die juristisch aufbereitet werden müssen....
AW: München - Sperrzone für Wohnmobile zum Oktoberfest
Zitat von Waldbauer
Was macht den Unterschied ob ein Kraftfahrzeug ohne Insassen am Straßenrand steht oder ob man drin schläft ?
Würd ich auch gerne wissen, ob die Obrigkeit an jedes Womo klopft und falls einer aufmacht bekommt der dann nen Zettel ?
Und falls er nicht aufmacht wird wohl keiner drin sein oder was. Also still sein, Rausch ausschlafen und so tun als ob das Womo nur parkt?