Ich glaube, im behandelten Fall hat der Händler sich ein Problemfahrzeug andrehen lassen, da er sicher nicht das Leergewicht geprüft hat. Vielleicht hat er es auch gar nicht realisiert und das WOMO mit gutem Gewissen verkauft. Das ändert aber nichts daran, dass er ein WOMO mit einem gravierenden Mangel verkauft hat. Der Käufer kann auf "Nachbesserung" pochen.
Gruß Hajo