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Hallo Inzmann,
du armer ausgestoßener NBEC´ler ich (Goldi) denke auch du solltest dich an Goldschmitt wenden!
Das Wanken ist sicher ein Problem der Stoßdämpfer in Kombination mit den Federn!
Da kommst du nur durch eine Beratung von erfahrenen Fahrwerkspazialisten weiter.
Die Alternative ist ausprobieren und das dauert und wird wahrscheinlich noch teurer, weil du die Erfahrung die andere schon haben, erst empirisch ermitteln musst!
Grüsse aus dem schönen Saarland
Wolfgang
Man braucht zwei Jahre um sprechen zu lernen und fünfzig, um schweigen zu lernen.
Ernest Hemingway
wir fahren einen Mercedes Sprinter 316 CDI, aufgelastet auf 3,8 t mit einem Carthago Chic 44 Alkovenaufbau. Das Fahrzeug ist 3,30 m hoch und 6,8 m lang. Wir haben die gleichen Erfahrungen gemacht und von Goldschmitt eine Zusatzluftfederung an der Hinterachse, eine verstärkte Blattfeder und die Air-Cell Anschlagsdämpfer an der Vorderachse eingebaut bekommen. Der Fahrkomfort wurde dadurch wesentlich besser, die Wankbewegungen deutlich reduziert. Ich kann diese Massnahmen nur empfehlen. Soweit ich weiß, gibt es auch einen Vollluftfeder (HA) für den Sprinter.
Wie oben schon geschrieben, frag mal bei Goldschmitt nach.
Gruß aus Siegen Niko
Niesmann & Bischoff Arto 76 L - BJ 2018- Fiat Ducato - Comformatic - 4,8 t zul. GG - 7,68 lang - 2,35 m breit - 2,97 m hoch
Unser Händler hat es nicht geschafft, die Bedienungsanleitung des Sprinters auf deutsch zu besorgen.
Der Hersteller (Rapido = Franzose) hat eine französische Bedienungsanleitung beigelegt.
Bei Mercedes habe ich also eine deutsche Bedienungsanleitung und ein Wartungsheft bestellt
und gerade werde ich aufgefordert 31,90 € zu bezahlen.
Nun frage ich mich (hier geht es um´s Prinzip) soll ich bei Mercedes Ärger machen,
oder die Rechnung an unseren Händler (Sachsen-Caravan) weiterleiten?
Die Bedienungsanleitung ist in meinen Augen wichtig und gehört doch zum Fahrzeug dazu??!!
Vor allem in der Sprache, die ich spreche!
Was meint ihr?
Stefan, sehr gern unterwegs mit Kerstin und Rapido 996 MH
unsere private Homepage mit Reiseberichten und mehr:wiese-mobil.de
Hallo Stefan,
dein alleiniger Vertragspartner ist dein Händler! Nur gegen den hast du Ansprüche!
Du hättest also die deutsche Bedienungsanleitung von ihm einfordern müssen und nicht bei Mercedes bestellen sollen!
Du kannst, ohne dass du den Händler schriftlich mit Fristsetzung zur Nacherfüllung aufgefordert hast und ihm mitgeteilt hast, dass du im Falle der Nichterfüllung dir die Bedienungsanleitung gegebenenfalls auf seine Kosten direkt bei Mercedes besorgst nur darauf hoffen, dass er "so gnädig" ist und dir die Kosten erstattet!
Mercedes hat dir etwas verkauft (die Bedienungsanleitung) und verlangt dafür Geld. Das ist aus meiner Sicht völlig in Ordnung!
Versteh das allerdings nicht als Rechtsberatung, (sondern als Rat eines Juristischen Laien) die kann und darf ich und auch niemand anderes dir auf diesem Weg geben, da musst du dich dann schon direkt an eine RA wenden!
Grüsse aus dem schönen Saarland
Wolfgang
Man braucht zwei Jahre um sprechen zu lernen und fünfzig, um schweigen zu lernen.
Ernest Hemingway
Vielen Dank, ich sende einfach die Rechnung an den Händler.
Mal sehen, was er macht.
Manchmal ist man irgendwie verärgert oder wütend und kann keinen klaren Gedanken fassen.
Bevor ich unüberlegt etwas unternehme, höre ich mir gern eine andere Meinung an
Gesunder Menschenverstand hilft manchmal doch weiter al eine Rechtsberatung.
Hallo Achim,
das sind die Fahrzeuge vorm Modellwechsel. Maximales Gewicht waren 6 Tonnen und maximale Motorisierung etwa 160 PS. Das ergibt dann z.B. den 616. Die jetzige Baureihe hat ein maximales Gewicht von 5 bzw. 5,3 Tonnen und eine maximale Motorisierung von etwa 180 und nun 190 PS. Das ergibt dann z.B. den 518 oder 519.
Schöne Grüße
Bernhard
so ist es. Allerdings war der 616 die Ausnahme. Normal waren 4,6 t. (z.B. 416 cdi), die mit MB Ausnahmegenehmigung auf 4,9 t aufgelastet werden konnten. So wie mein derzeitiger Sprinter, normal 5 t, jetzt 5,3 t.
Leider ist es bei dieser Ausnahme bis jetzt geblieben. Ich fahre genau diesen 616 CDI. Dadurch, daß das innere hintere Zwillingsrad in einer Spur mit dem Vorderrad läuft, steht das äußere "stabilisierend" breiter raus. Das hat einen sehr positiven Effekt auf die sonst beim Sprinterfahrgestell häufig verbreitete Wankneigung; die ist beim 616 deutlich reduziert.
Gruß
Yo
Geändert von Womoyo (24.05.2012 um 10:22 Uhr)
Grund: Tippfehler