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Wertersatz beim Internetkauf
05.03.2010 von Volker Hammermeister
Nach einem Online-Kauf kann man die Ware auspacken, prüfen und auch zurückschicken. Eventuell ist aber dann Wertersatz fällig.
Das Amtsgericht Berlin (Az. 5 C 7/09) hat festgestellt, dass Wertersatz grundsätzlich im Falle eines Widerrufs möglich bleibt. Bei der Benutzung von Internetartikeln gilt es daher, größte Vorsicht walten zu lassen.
Andrea Klinder der "Online-Schlichter" des Euro-Info-Verbraucher e.V. weist allerdings darauf hin, dass der Verkäufer leichte Beeinträchtigungen der Ware im Rahmen der Prüfung hinnehmen muss. Als Grundregel gelte, die Ware so zu behandeln, dass der Verkäufer sie ohne Probleme weiterveräußern kann.
Bei Problemen mit Wertersatz können sich Verbraucher bei einem Bezug des Streitfalls zu Baden-Württemberg kostenlos beraten lassen: www.online-schlichter.de.
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05.03.2010
© promobil
Autor: Volker Hammermeister
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