Der französische Innenminister hat dies nach Auskunft des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS)am Donnerstag, 24. Januar, verkündet. Die zahlreichen nationalen aber auch internationalen Kritiken haben der französischen Regierung wohl doch zu denken gegeben.
Die französischen Behörden hatten allerdings für ausländische Reisende eine Karenzzeit eingeräumt und wollten ursprünglich erst ab März 2013 Bußgelder verhängen. Das ist jetzt erst einmal vom Tisch. Dennoch begrüßte der KS die jetzige Entscheidung. Von den vielfach sehr ungenauen und überteuerten Alkotestern hätten ohnehin nur die Händler profitiert.
Nach Erfahrungen des KS ist aber auch nach dieser Entscheidung nicht sicher, dass sich jeder Polizeibeamte entsprechend verhält und bei einer Kontrolle nicht mehr nach dem Alkotester fragt. Deswegen rät der KS deutschen Kraftfahrern, die in Frankreich wegen nicht vorhandenem Alkotester verwarnt werden, ein etwaiges Verwarnungsgeld zunächst nur unter Vorbehalt zu zahlen und dann binnen 45 Tagen bei der Bußgeldstelle (services des amendes) Einspruch einzulegen.











